Todesfall im Ausland

Versterben Angehörige im Ausland, stellen sich zahlreiche Fragen: Was ist als Erstes zu tun, woran muss gedacht werden, wo gibt es Unterstützung und wie kann – falls keine Beisetzung vor Ort gewünscht ist – eine Überführung nach Deutschland organisiert werden? Je nach Land müssen solche Entscheidungen unter Umständen recht zügig getroffen werden.

Soll eine Feuerbestattung erfolgen, so gibt es für eine Überführung aus dem Ausland zwei Optionen: Entweder wird der Verstorbene im Sarg nach Deutschland befördert oder aber (was in der Regel deutlich kostengünstiger ist) es findet bereits im Ausland eine Einäscherung statt und anschließend wird die Urne mit der Asche nach Deutschland gebracht bzw. versendet. Ein Hinweis an dieser Stelle: Eine Aushändigung der Urne an die Angehörigen ist in vielen Staaten möglich. Zu beachten ist dabei jedoch, dass hierzulande nicht in allen Bundesländern der Transport von Urnen durch Angehörige erlaubt ist (hier eine Übersicht dazu) und dass für die Beisetzung der Asche hiesige Vorschriften gelten.

Beim Tod von Angehörigen im Ausland ist Folgendes zu tun (einige Punkte gelten nur für Angehörige, die selbst vor Ort sind):

  • Kontaktieren Sie einen Arzt zur Feststellung und Beurkundung des Todes.
  • Informieren Sie Ihre Ansprechpartner vor Ort, beispielsweise die Reiseleitung, das Reiseunternehmen, die Hotelleitung.
  • Informieren Sie die örtlich zuständige Behörde über den Todesfall.
  • Benachrichtigen Sie die Krankenkasse und eventuell die Lebensversicherung des verstorbenen Angehörigen. Klären Sie, ob Versicherungen (zum Beispiel Auslandskrankenversicherung) oder Mitgliedschaften (zum Beispiel Automobilclub) bestehen, im Rahmen derer möglicherweise entstehende Kosten übernommen werden.
  • Beauftragen Sie ein ausländisches Bestattungsunternehmen (eventuell auch nur für die Abholung und Einäscherung) und/oder ein deutsches Bestattungsunternehmen für die Organisation einer Überführung nach Deutschland. Einzelne Dienstleister haben sich auf solche Fälle spezialisiert und können in Ihrem Auftrag die gesamte Abwicklung übernehmen. Informationen zu den verschiedenen Anbietern erhalten Sie zum Beispiel bei Bestattungsunternehmen oder aber auch den Bestatterverbänden.

Wichtige und hilfreiche Ansprechpartner beim Todesfall im Ausland sind die jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen (Konsulat oder Botschaft), auch wenn Sie selbst nicht vor Ort sind. Hier erhalten Sie neben Beratung und Hilfestellung zur Bestattung im Ausland und zur Überführung nach Deutschland unter anderem Unterstützung für:

  • Beantragung einer Sterbeurkunde bei den örtlichen Behörden
  • Prüfung der Echtheit der Sterbeurkunde
  • Beglaubigte Übersetzungen wichtiger Dokumente
  • Leichenpässe und Urnenbescheinigungen

Jede Leichenbeförderung bedarf eines besonderen Passes (Leichenpass), der in einer im internationalen Verkehr gebräuchlichen Sprache (typischerweise Englisch und Französisch) abgefasst sein sollte. Ein Leichenpass wird von der zuständigen Behörde vor Ort ausgestellt, falls keine Einwände bestehen (zum Beispiel rechtlicher oder medizinischer Art). Zu beachten ist hier, dass einheitliche, alle Staaten umfassende Standards für die Überführung Verstorbener nicht existieren. Viele Staaten haben allerdings Abkommen unterzeichnet, die die Abwicklung erleichtern, zum Beispiel das sogenannte Berliner Abkommen. Generell sind aber auch die luftverkehrsrechtlichen Regelungen beim Transport eines Sarges oder einer Urne zu beachten.

Folgende Kosten können regelmäßig entstehen:

  • Totenschein/Sterbeurkunde
  • Beauftragung eines Bestattungsunternehmens im Ausland
  • Ausstellung eines Leichenpasses oder einer Urnenbescheinigung
  • Gebühren der deutschen Auslandsvertretung für Beschaffung von Dokumenten
  • Überführungskosten eines Leichnams in einem Sarg nach Deutschland oder Versendungs-/Transportkosten der Asche eines Verstorbenen in einer Urne
  • Beauftragung eines deutschen Bestattungsunternehmens
  • Bestattungskosten in Deutschland

In Deutschland können Angehörige, falls dies zum Beispiel zur Beantragung eines Erbscheines erforderlich ist, den Sterbefall mit einer ausländischen Sterbeurkunde durch das zuständige Standesamt nachbeurkunden lassen. Befand sich der letzte Wohnsitz des Verstorben im Inland, liegt die Zuständigkeit beim örtlichen Standesamt. War der Verstorbene nicht im Inland wohnhaft, beurkundet das für den Wohnsitz der antragstellenden Person örtlich zuständige Standesamt den Sterbefall. Falls der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes keinen Wohnsitz im Inland hatte und auch die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht im Inland wohnhaft ist, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

 

Weitere Informationen finden Sie auch in den zahlreichen Broschüren, Ratgebern, Rechtsübersichten und -gutachten im Download-Bereich oder bei den Aeternitas-Publikationen.