Abschied am Grab

Der Abschied am Grab und die eigentliche Beisetzung sind besonders symbolträchtige und emotionale Momente des Abschieds. Einerseits werden der Abschiedsschmerz und das Loslassen außerordentlich stark spürbar, andererseits hilft das Erlebte den meisten Hinterbliebenen dabei, bewusst Abschied zu nehmen.

Sie können hier in Absprache mit Bestattungshaus, Friedhofsverwaltung und - falls in die Feierlichkeiten eingebunden - Trauerrednern oder Geistlichen eigene Wünsche umsetzen. Vielleicht soll noch einmal Musik erklingen oder eine Rede gehalten werden oder es sollen andere Rituale umgesetzt werden. Beachten Sie, dass nicht an jedem Beisetzungsort immer alles möglich ist (laute Musik o.ä.), weil zum Beispiel auf einem Friedhof bestimmte Regeln herrschen. Solche Fragen lassen sich aber im Vorfeld klären.

Urnen oder Särge selbst tragen

In den meisten Fällen werden Sarg oder Urne von Friedhofsmitarbeitern oder vom Personal des Bestattungsunternehmens getragen und in das Grab abgesenkt. Sie können Urne oder Sarg aber auch selbst bzw. mit Ihren Angehörigen und/oder Freunden selbst tragen. Eventuell kommt sogar der Wunsch dazu von alleine im Freundes- oder Verwandtenkreis oder bei Kollegen oder Vereinskameraden auf. Leider stehen jedoch nicht alle Friedhofsverwaltungen solchen Wünschen offen gegenüber. Hier ist mitunter Verhandlungsgeschick verbunden mit einer gewissen Hartnäckigkeit vonnöten. Eventuell sind solche Wünsche auch Anlass, sich für einen bestimmten anderen Bestattungsort wie einen Bestattungswald oder einen bestimmten Friedhof zu entscheiden, an dem die möglich ist. Solche Fragen sollten möglichst frühzeitig geklärt werden, vielleicht sogar schon im Rahmen einer Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten.

Grabbeigaben

Grabbeigaben können für Hinterbliebene im Rahmen der Bestattung eine wertvolle Abschiedsgeste darstellen. Manchmal sind es Bilder aus vergangenen Zeiten, die Verstorbenen mit auf ihre letzte Reise gegeben werden, manchmal ist es ein Brief, in dem Hinterbliebenen ihre Gefühle zum Ausdruck gebracht haben, manchmal ist es aber auch ein ganz bestimmtes Symbol, das mit den Verstorbenen verbindet. Das kann zum Beispiel ein Stein aus einer bestimmten Urlaubsregion ebenso wie ein Foto oder auch ein Spielzeug sein. Entscheidend ist, was einem persönlich wichtig und angemessen erscheint. Vielleicht liegt es auch Ihnen selbst besonders am Herzen, dass nach ihrem eigenen Tod ein bestimmter Gegenstand mit Ihnen bestattet wird.

Übrigens ist es auch bei einer Feuerbestattung möglich, kleine Gegenstände, Briefe o.ä. in den Sarg zu legen und mit einäschern zu lassen. Erkundigen Sie sich aber sicherheitshalber im Vorfeld beim Bestattungsunternehmen oder der Friedhofverwaltung bzw. dem Krematorium, ob bestimmte Materialien als Beigabe unerwünscht oder verboten sind, damit es hier zu keinerlei Unstimmigkeiten kommt. Zu beachten ist auch der begrenzte Platz, insbesondere in einer Urne - falls zum Beispiel ein Schmuckstück mit bestattet werden soll, das nicht verbrennt bzw. nur zusammenschmilzt.

Sowohl bei der Erd- als auch bei der Feuerbestattung muss das Augenmerk auf dem Material liegen: Es sollte üblicherweise verrottbar (bei einer Erdbestattung) und schadstofffrei sein bzw. schadstofffrei vergehen oder verbrennen (bei einer Einäscherung).

Eine andere Möglichkeit sind Grabbeigaben außerhalb des Sarges, zum Beispiel Blumen, die bei der Beisetzung direkt ins Grab geworfen werden. Hier sind ebenso entsprechende Vorschriften zu beachten, was insbesondere die Verrottbarkeit des Materials betrifft.