Rechtsberatung

Grundsätzlich erhalten alle, die eine Frage zum Thema Bestattung haben (zum Beispiel organisatorische, rechtliche oder finanzielle Aspekte betreffend), eine fundierte Auskunft von Aeternitas – telefonisch, per E-Mail oder auch per Brief. Anspruch auf ausführliche Beratung haben allerdings nur Aeternitas-Mitglieder bzw. im Todesfall eines Mitglieds auch die Angehörigen, die sich um die Bestattung kümmern.

Die folgende Liste zeigt beispielhaft einige typische Problemfelder aus der Verbraucherberatung von Aeternitas (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Welche Formen der Bestattung/der Beisetzung sind möglich?
  • Wer darf über Bestattungsart und -ort bestimmen?
  • Was kann ich und wie muss ich meine Wünsche für die Bestattung regeln, damit sie dementsprechend durchgeführt werden?
  • Wie kann ich die Bestattungskosten absichern?
  • Wer muss die Bestattungskosten tragen?
  • Übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten?
  • Können Leichnam oder Asche außerhalb eines Friedhofes beigesetzt werden?
  • Sind Bestatterrechnungen, Gebührenbescheide oder Abrechnungen ärztlicher Leichenschauen korrekt?
  • Kann die Urne nach der Ruhezeit an die Angehörigen ausgehändigt werden?
  • Können Wünsche nach einer Umbettung Verstorbener (insbesondere von Urnen) umgesetzt werden?
  • Ist die gewünschte Grabgestaltung zu Recht verboten? Wo liegen die Grenzen?
  • Sind die Regelungen der örtlichen Friedhofssatzungen rechtmäßig?

Bei Bedarf vertritt Aeternitas seine Mitglieder außergerichtlich gegenüber Friedhofsverwaltungen, Gemeinden, Bestattungsunternehmen und anderen Branchenvertretern. Aeternitas finanziert auch „Musterprozesse“ in Fällen, die für die Verbraucher von grundlegendem Interesse sind.

Zahlreiche hilfreiche Informationen finden sich – unabhängig von der der direkten Beratung – auch auf den Webseiten von Aeternitas und in Ratgebern und Broschüren des Vereins.

Falls Sie eine Frage haben, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.