Grünpolitischer Wert

Friedhöfe erfüllen neben ihrem Zweck als Ort der Bestattung und des Totengedenkens zusätzliche Funktionen als Grünflächen. Dies wird häufig als „grünpolitischer Wert“ bezeichnet. Dieser Wert, aber auch weitere Sekundärfunktionen müssen zugunsten der Gebührenzahler in eine gerechte und korrekte Gebührenkalkulation einfließen.

Der Begriff „Grünpolitischer Wert“ ist zwar umstritten, beschreibt aber ein bedeutsames Phänomen: die Funktionen des Friedhof als Grünfläche zur Gliederung der bebauten Flächen und zur Verbesserung der stadtklimatischen Verhältnisse, als ökologische Nische für Flora und Fauna oder als Erholungsgebiet zur Verbesserung der Naherholung. Aufwendungen hierfür werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Friedhofs als Ort der Bestattung und des Totengedenkens nicht verursacht. Der auf den sogenannten „Wert für öffentliche Leistungen und Funktionen“ entfallende Aufwand darf deshalb nicht in die Friedhofsgebühren einfließen, sondern ist von der Kommune aus dem allgemeinen Haushalt zu tragen. Über den Wert als Grünfläche hinaus sind dabei auch der denkmalpflegerische, der wirtschaftliche und der soziale Wert zu berücksichtigen.

Allerdings lässt sich nicht allgemein angeben, in welchem Umfang die auf den Wert für öffentliche Leistungen und Funktionen entfallenden Kosten als nicht gebührenfähig aus dem Gesamtaufwand auszusondern sind. Dies wird von Fall zu Fall verschieden sein je nach Größe, Ausstattung und Lage des Friedhofs sowie des städtischen Umfelds. Von ausschlaggebender Bedeutung ist die in der Friedhofsplanung zum Ausdruck gekommene Entscheidung des Friedhofsträgers, welche Bestandteile des Friedhofs nach Art und Umfang dem Wert für öffentliche Leistungen und Funktionen zuzurechnen sind. Insoweit hat die Kommune einen Ermessensspielraum. Dieser endet jedoch stets spätestens, wenn die Bürger als Gebührenzahler für Kosten aufkommen, die nicht ursächlich mit den von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen in Zusammenhang stehen.

Als Methode für die Erhebung der grundlegenden Daten unterstützt Aeternitas das Modell des Landschaftsplaners Martin Venne. Zu überprüfen sind danach im Wesentlichen folgende Funktionen oder Werte jedes Friedhofs:

  • Erholungs- und Freizeitfunktion
  • Denkmalpflegerischer Wert
  • Ökologische Funktion
  • Stadtklimatische Funktionen
  • Wirtschaftlicher Wert für Unternehmen
  • Soziale Funktion
Aeternitas e.V., September 2019