Änderung des Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt geplant
Stellungnahme von Aeternitas
In Sachsen-Anhalt soll das Bestattungsgesetz geändert werden. Aeternitas wurde um eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen gebeten und hat diese beim zuständigen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eingereicht. Nachzulesen ist die ausführliche Stellungname hier auf dieser Webseite. Im Folgenden einige ausgewählte Einschätzungen in der Zusammenfassung:
Grundsätzlich am Gesetzesentwurf zu bemängeln ist, dass in Sachsen-Anhalt keine Schritte geplant sind, um die bestehende Friedhofspflicht zu lockern oder zumindest die Entnahme kleiner Teilmengen an Totenasche zu legalisieren. Selbst die Möglichkeit der Verstreuung von Asche auf Friedhöfen ist weiterhin nicht vorgesehen.
Die Einführung einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Durchführung einer zweiten Leichenschau bei jeder Bestattung wird wegen der Kostenbelastung für die Angehörigen der verstorbenen Person kritisch gesehen.
Positiv zu bewerten ist nach Ansicht von Aeternitas unter anderem die Regelung zum Umgang mit Leibesfrüchten aus Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeborenen, da Unsicherheiten beseitigt und die postmortale Würde verstorbener Kinder umfassender und rechtssicherer geregelt wird. Zu begrüßen ist auch, dass Bestattungen in Tüchern in Zukunft möglich sein sollen, und dass die Beisetzungsfrist für Urnen von einem Monat auf sechs Monate verlängert wird und damit an die Rechtslage in Sachsen und Thüringen angepasst wird. So wird den Angehörigen noch etwas mehr Spielraum in zeitlicher Hinsicht eingeräumt, um den Abschied von Verstorbenen vorzubereiten.
Zumindest einen Forschritt stellen die Regelungen dar, die verhindern sollen, dass Grabmale aufgestellt werden, bei denen Kinderarbeit nicht ausgeschlossen werden kann.