Auskunft über Ort und Zeit einer Bestattung

Rechtsgutachten von Aeternitas veröffentlicht

Schleife an einem Trauerkranz mit der Aufschrift in stillem Gedenken

Nahe Angehörige haben in der Regel Anspruch darauf zu erfahren, wann und wo die Bestattung verstorbener Familienmitglieder stattfindet. Angehörige, die eine Teilnahme verhindern möchten, aber auch Friedhofsverwaltungen müssen dann Auskunft erteilen.

Regelmäßig wünschen Hinterbliebene, die eine Bestattung organisieren, andere Angehörige davon auszuschließen. Grundsätzlich jedoch haben Ehepartner, Kinder und unter Umständen weitere nahestehende Verwandte Verstorbener ein Recht darauf, an der Bestattung teilzunehmen. Der daraus resultierende Auskunftsanspruch gilt in der Regel nur dann nicht, wenn eine Teilnahme bestimmter Personen den Interessen oder Wünschen Verstorbener entgegensteht. Dies ergibt sich aus einem von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur, veröffentlichten Rechtsgutachten (auf dieser Webseite im Bereich Downloads).

Problematisch gestaltet es sich in der Praxis häufig, einen berechtigten Anspruch auf Auskunft zeitnah durchzusetzen. "Eine hierzu von einem Gericht erlassene einstweilige Verfügung kommt mitunter zu spät. Hier ist Eile geboten", mahnt der Aeternitas-Vorsitzende Christoph Keldenich.

Friedhofsverwaltungen dürfen sich in familiären Streitfällen nicht auf eine Art Auskunftssperre berufen. Sind keine schutzwürdigen Belange der Verstorbenen gefährdet, die zum Beispiel eine Störung der Totenruhe erwarten lassen, und steht der Wille der Verstorbenen dem nicht entgegen, muss die Friedhofsverwaltung gegenüber nahen Verwandten die geforderten Informationen herausgeben. Anders ist die Rechtslage bei privaten Bestattungsunternehmen, die ihren Auftraggebern Verschwiegenheit zugesagt haben. Sie begingen mit der Herausgabe von Ort und Zeit der geplanten Bestattung eine Pflichtverletzung.