Bayern plant Reformen im Bestattungsrecht
Unter anderem soll die Sargpflicht abgeschafft werden
In Bayern haben Abgeordnete der Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern einen Antrag auf eine Änderung der Bayerischen Bestattungsverordnung gestellt, um diese "den Bedürfnissen der Gesellschaft" anzupassen. Ein zentraler Aspekt ist die Lockerung der Sargpflicht aus religiösen bzw. weltanschaulichen Gründen, wie es in fast allen Bundesländern schon üblich ist.
Darüber hinaus soll eine verpflichtende zweite ärztliche Leichenschau vor Feuerbestattungen eingeführt werden. Derzeit ist Bayern das einzige Bundesland, das diese nicht vorsieht. Außerdem sollen nach dem Antrag die Bestattungsfristen ausgedehnt, die Vorschriften zur Überführung von Leichen vereinfacht und entbürokratisiert und weitere wesentliche Aspekte des Bestattungsrechts angepasst werden, die - wie es heißt - "im Zuge der Überarbeitung erforderlich werden".
Entgegen anderslautenden Meldungen aus den letzten Tagen ist die Sargpflicht Stand jetzt (16.10.2019) jedoch noch nicht abgeschafft worden. Auf Nachfrage teilte uns die Pressestelle des Landtags mit, dass alle Ausschüsse ein Recht auf Mitberatung hätten und die entsprechende Frist bis zum 15. November 2019 liefe. Anschließend werde im Plenum über den Antrag abgestimmt und danach - bei Annahme durch das Plenum - der Antrag dem zuständigen Gesundheitsministerium zugleitet.
Nachzulesen ist der Änderungsantrag (Drucksache 18/3933) auf der Webseite des bayerischen Landtags.