BGH: Eltern dürfen auf Facebookaccount der verstorbenen Tochter zugreifen

Eine PDF-Datei mit allen Daten reicht nicht aus

Justitia-Statue mit verbundenen Augen und Waage in der Hand

Bereits 2018 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) nach einem längeren Rechtsstreit entschieden, dass Facebook den Eltern einer 15-jährigen, 2012 verstorbenen Nutzerin Zugang zu den Daten ihrer Tochter verschaffen musste. Das digitale Erbe wurde aus Teil des Nachlasses bewertet. Das Unternehmen ließ den Eltern daraufhin eine 14.000 Seiten umfassende PDF-Datei mit den Daten der Tochter zukommen.

Damit gaben sich die Eltern jedoch nicht zufrieden. Sie verlangten, direkten Zugang zum Account ihrer Tochter zu erhalten. In seinem Beschluss gab der BGH den Eltern nun Recht.

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