Corona-Pandemie: Einschränkungen für Bestattungen und Trauerfeiern

Aktuelle Übersicht zu den Regelungen der Bundesländer

Trauerhalle mit Kreuz auf dem Dach und Schrift RIP auf dem Giebel

Weiterhin bestehen aufgrund der Corona-Pandemie in allen Bundesländern bestimmte Einschränkungen auch für die Teilnahme an Bestattungen und Trauerfeiern. Insbesondere enthalten die jeweiligen Verordnungen Vorgaben zur Personzahl, zu Hygienekonzepten und Abstandsregelungen sowie zur Kontaktdatenerfassung. Insgesamt ließen die meisten Regelungen - Stand 13.10.2020 - noch genügend Spielraum, um nicht wie zu Beginn der Corona-Pandemie nur im engsten Kreis Abschied nehmen zu müssen. Dies hat sich angesichts der aktuellen Pandemie-Entwicklung - Stand 22.10.2020 - vielerorts geändert.

An dieser Stelle der folgende Hinweis: Die konkrete Ausgestaltung bzw. Anwendung der Vorschriften der Bundesländer obliegt den zuständigen Behörden vor Ort. Was dort möglich ist, hängt unter anderem von den räumlichen Gegegebenheiten ab, zum Beispiel der Größe der Trauerhallen. Die Regelungen auf Landesebene geben nur den möglichen Rahmen vor. Betroffenen empfiehlt Aeternitas, sich mit dem Bestattungsunternehmen und der Friedhofsverwaltung rechtzeitig und sorgfältig abzusprechen.

Unter diesem Artikel finden Sie eine Tabelle mit den Regelungen aus den Coronaverordnungen aller 16 Bundesländer (Stand 13.10.2020).

Nachtrag vom 16.10.2020: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der von den Ministerpräsidenten zusammen mit dem Bundeskanzleramt beschlossenen Verschärfungen verschiedener Maßnahmen können auch Trauerfeiern unter Umständen wieder stärker beschränkt sein - abhängig von möglichen Ergänzungen der jeweiligen Coronaverordnungen und von der Infektionslage im jeweiligen Landkreis/der jeweiligen Stadt.

Nachtrag vom 22.10.2020: Eine aktuelle Übersicht zu den Regelungen - die auch regelmäßig auf dem neuesten Stand gehalten werden soll - finden Sie auf der Webseite des Bundesverbandes der Deutschen Bestatter.