Einschränkungen bei Trauerfeiern aufgrund der Corona-Krise

Abschiednahmen werden erschwert

Kreuz und Schrift RIP am Giebel einer Trauerhalle

Zahlreiche Kommunen schließen bis auf Weiteres ihre Trauerhallen. Bereits angemeldete Trauerfeiern dürfen zum Teil noch stattfinden, älteren und kranken Personen wird jedoch nahegelegt, nicht mehr teilzunehmen. Abschiednahmen am Grab im Rahmen der Beisetzung sind je nach Kommune eventuell weiterhin möglich, wobei es auch hier zu Einschränkungen kommen kann. Die Stadt Ludwigshafen hat zum Beispiel derzeit (Stand: 13.03.2020) folgende Regelung getroffen:

"Wegen der Ausbreitung des Coronavirus werden in den Trauerhallen der Stadt Ludwigshafen mit Ausnahme der bereits gebuchten bis auf Weiteres keine Trauerfeiern mehr durchgeführt. Die Beisetzungen finden statt. Es ist möglich, nach Voranmeldung und Terminvereinbarung von den Verstorbenen Abschied zu nehmen. Das Abschiednehmen ist auf maximal fünf Personen beschränkt."

Die Deutsche Friedhofsgesellschaft wiederum hat bekannt gegeben, dass auf ihren 14 Partnerfriedhöfen ab dem 18. März keine Bestattungen mit Angehörigen mehr durchgeführt werden. Dies gilt vorläufig bis Ende April.

Wie der NDR meldet (18.03.2020), finden in der evangelischen Nordkirche und im Erzbistum Hamburg Trauerfeiern nur noch unter freiem Himmel statt. Trauerfeiern in geschlossenen Räumen wie Kirchen und Kapellen sind genau wie alle anderen Gottesdienste untersagt. Das Erzbistum Hamburg begrenzt die Teilnehmerzahl für Beerdigungen sogar auf zehn Personen. Beide Kirchen schlagen vor, Trauerfeiern nachzuholen, zum Beispiel am Jahrestag der jeweiligen Beisetzung, berichtet der NDR weiter.

Aeternitas plädiert an alle Betroffenen, für die restriktiven Maßnahmen Verständnis zu zeigen. Wir empfehlen, zusammen mit Bestattern und/oder der Friedhofsverwaltung zu besprechen, was vor Ort noch machbar ist. Vielleicht ergibt sich ja auch die Möglichkeit, dass über Onlinedienste eine Abschiednahme übertragen werden kann. Möglich ist in der Regel auch eine Verschiebung der Beisetzung, insbesondere bei Feuerbestattungen wegen der unkomplizierten Aufbewahrung der Urnen. Die Fristen sind hier jedoch je nach Bundesland verschieden, Ausnahmeregelungen aber meist ohne Probleme möglich. Bei solchen rechtlichen Fragen helfen wir allen Betroffenen gerne weiter.

Auch Bestatter müssen beim Umgang mit Leichnamen - aber auch Angehörigen - ihre Hygieneregeln umstellen bzw. verschärfen, um den Schutz von sich und ihren Angestellten zu gewährleisten. Trauergespräche werden verstärkt telefonisch stattfinden. Für nähere Details zu solchen Regelungen möchten wir auf die verschiedenen Berufsverbände der Bestatter verweisen.

Auf einen weiteren Aspekt machte uns eine Anfrage aufmerksam: Wie sieht es mit Friedhofsbesuchen zum Gießen der Gräber aus? Stand heute (18.03.2020) ist dies wohl möglich, mit dem Hinweis auf die allgemein empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf Abstand zu anderen Menschen. Sollte es jedoch zu einer strengen Ausgangssperre kommen wie in anderen Ländern, könnte es auch hier zu deutlichen Einschränkungen kommen.