Erster Ewigkeitsbrunnen in Hagen eröffnet
Bundesweit einmaliges Konzept für Urnenbeisetzungen
Auf dem Friedhof Delstern in Hagen ist gestern im Rahmen einer Feierstunde der erste und bisher einmalige Ewigkeitsbrunnen eröffnet worden. Bei dem vom Steinmetz Timothy Vincent entwickelten und zusammen mit dem Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) umgesetzen Konzept können bis zu 500 Urnen beigesetzt werden.
Mittlerweile werden in Hagen ungefähr 80 Prozent der Verstorbenen eingeäschert, häufig besteht der Wunsch nach einer pflegefreien Grabstätte. Gleichzeitig aber bedeutet es vielen Menschen weiterhin viel, dort trauern und erinnern zu können, wo die sterblichen Überreste der Verstorbenen beigesetzt worden sind. Auch möchten viele Menschen einen namentlich gekennzeichneten Ort aufsuchen können - verbunden vielleicht mit der Möglichkeit zum Austausch mit anderen Trauernden.
All diese Bedürfnisse greift die Idee des Ewigkeitsbrunnens auf dem Hagener Friedhof Delstern aus. Bänke laden zum Verweilen ein, auf mehreren, um den steinernen "Brunnen" herum gruppierten Steinstelen aus einheimischem Ruhrsandstein werden die Namen der dort Beigesetzen eingemeißelt. Der zentrale "Brunnen" enthält allerdings kein Wasser, sondern nimmt nur die Form dieses gestalterischen Elements auf: Er bildet den oberirdischen Teil einer unterirdischen drei Meter hohen Kaverne, in die mithilfe eines speziellen Mechanismus die Urnen mit der Asche der Verstorbenen hinabgelassen werden. Die Urnen bestehen aus ungebranntem Ton und lösen sich mit der Zeit auf.
Im Ewigkeitsbrunnen können sowohl Urnen mit der Asche kürzlich Verstorbener beigesetzt werden als auch Urnen mit der Asche derer, bei deren Grab die Ruhefrist abgelaufen ist. Ist die Kapazität eines Ewigkeitsbrunnens erschöpft, wird der oberirdische Teil verschlossen und die Gedenkstätte bleibt bestehen - für die Ewigkeit, zumindest aber so lange, wie der Friedhof erhalten bleibt.
An Grabnutzungsgebühren fallen für den Ewigkeitsbrunnen 2842,50 Euro an, inklusive Namenszug. Dazu kommen 312 Euro Beisetzungsgebühr. Eine zu Lebzeiten verfasste schriftliche Verfügung des Verstorbenen ist aus gesetzlichen Gründen Voraussetzung für eine Beisetzung dort. Nutzungsrechte können im Rahmen der Bestattungsvorsorge auch schon im Rahmen des sogenannten "Vorerwerbs" erworben werden.
Weitere Informationen zur Idee des Ewigkeitsbrunnens finden Sie auf folgender Webseite: