Kabinettsbeschluss zur Liberalisierung des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes

Zahlreiche Lockerungen sollen kommen

Frau stellt eine rote Urne auf einen mit Tuch und Blumen geschmückten Ständer

Wie unter anderdem der SWR berichtet hat das das Kabinett in Rheinland-Pfalz die vorliegende Novelle zum Bestattungsgesetz beschlossen. Nun folgen Beratungen im Landtag. Geplant ist, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

Mit dem neuen Bestattungsgesetz sollen in Rheinland-Pfalz umfassende Liberalisierungen umgesetzt werden. Erlaubt werden sollen unter anderem die Beisetzung von Totenasche in Flüssen, die Mitnahme der Urne nach Hause oder die Herstellung von Erinnerungsgegenständen aus Teilen der Asche. All dies ist in vielen Nachbarstaaten Deutschlands schon lange üblich - in allen Bundesländern jedoch derzeit verboten.

Nach Ansicht von Aeternitas hat das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem zeitgemäßen Gesetzesentwurf auf den Wandel der Bestattungskultur reagiert und die Wünsche und Bedürfnisse vieler Bürger aufgegriffen. Was dabei betont werden muss: Die "neuen" Möglichkeiten sollen nur für rheinland-pfälzische Bürger gelten, ein sogenannter "Bestattungstourismus" ist somit nicht zu erwarten. Darüber hinaus soll der erklärte Wille der Verstorbenen Voraussetzung sein. Somit ist ausgeschlossen, dass jemand entgegen den Wünschen Verstorbener die Asche mit nach Hause nimmt, zum Beispiel allein aus Kostengründen.

Die ausführliche Aeternitas-Stellungnahme mit einer umfassenden Einordung finden Sie unter dieser Meldung.