Neue Bayerische Bestattungsverordnung soll in Kraft treten

Sarglose Bestattungen würden dann möglich

Justitia-Statue mit verbundenen Augen und Waage in der Hand

Wie unter anderem der Bayerische Rundfunk berichtet, soll zum 1. April 2021 die geänderte Bayerische Bestattungsverordung in Kraft treten. Im Zuge der Reform soll auch die bestehende Sargpflicht gelockert werden, um zum Beispiel Muslimen aus religiösen Gründen eine Beisetzung im Leichentuch zu ermöglichen. Die Friedhofsverwaltungen könnten dann entsprechende Angebote in ihre Satzungen aufnehmen.

Bayern ist das drittletzte Bundesland, das sich solchen Lockerungen bisher verweigert hat. Eine Sargpflicht ohne Ausnahmen würde dann nur noch in Sachsen und Sachsen-Anhalt gelten.

Der Bayerische Bestattungsverband hat die Änderungen im Rahmen der neuen bayerischen Bestattungsverordnung in seinem Facebookauftritt zusammengefasst und listet folgende Punkte auf:

  • Wegfall der Sargpflicht
  • Einführung der 2. Leichenschau vor der Kremation (ab 01.01.2023)
  • Wegfall der polizeilichen Unbedenklichkeitsbescheinigung (ab 01.01.2023)
  • Verlängerung der Bestattungsfrist
  • Beisetzungsfrist für Urnen
  • Konkretisierung Infektionsschutz
  • Wegfall des Vollholzsargzwanges bei Überführungen
  • Verbot Sammeltransporte bei Überführungen
  • Neue Todesbescheinigung