Neue Norm für Bestatterdienstleistungen

DIN EN 15017 wurde überarbeitet

Urnenausstellung mit Sarg im Bestattungshaus

Die Europäische Norm DIN EN 15017 "Bestattungs-Dienstleistungen - Anforderungen" ist überarbeitet und neu veröffentlicht worden. Sie legt Anforderungen an Bestattungsdienstleistungen fest, indem sie beispielsweise die Umsetzung ethischer Grundwerte beschreibt. Ebenso definiert sie Anforderungen an Ausbildung, Hygiene, die Ausstattung der Räumlichkeiten und an den Transport des Leichnams. Damit kann sie zur Qualität von Bestattungsdienstleistungen aller Art beitragen.

"Die aktualisierte Fassung ist im Vergleich zur Vorgängerversion transparenter und wesentlich detaillierter ausgearbeitet, beispielsweise in Bezug auf das Vorabgespräch, das Beratungs- und Trauergespräch sowie die Dokumentation der anfallenden Bestattungskosten. So haben Verbraucher bei Bestattern, die nach Norm arbeiten, einen besseren Überblick über die angebotenen Dienstleistungen und Kosten", erläutert Natalie Tang, zuständige Projektmanagerin beim DIN-Verbraucherrat, der an der Erarbeitung der Norm beteiligt war. Neu sei auch, dass die Inhalte der Norm jetzt noch besser an die Kundenbedürfnisse und die aktuelle Marktsituation angepasst seien. Enthalten seien beispielsweise auch zusätzliche Anforderungen an Online-Bestattungsvermittler und deren Dienstleistungen. Weiterhin seien auch die Anforderungen an die Qualitätssicherung und den Umgang mit Beschwerden in der DIN EN 15017 abgedeckt.

Die Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 448 "Bestattungsdienstleistungen" erarbeitet und richtet sich an alle Bestattungsmitarbeiter, -institute und -dienstleister auf Friedhöfen und in Krematorien sowie an alle anderen Personen, die Bestattungsdienstleistungen in jeglicher Form erbringen. Die DIN EN 15017 ist über www.beuth.de verfügbar.

Über den DIN-Verbraucherrat:

Der DIN-Verbraucherrat vertritt die Interessen der Endverbraucher in der nationalen, europäischen und internationalen Normung und Standardisierung. Er berät und unterstützt dabei die Lenkungs- und Arbeitsgremien von DIN. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert den DIN-Verbraucherrat auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Quelle: Pressemitteilung des DIN-Verbraucherrats