NRW setzt Zertifizierungsverfahren für Grabmale in Kraft
Kinderarbeit bei der Produktion soll ausgeschlossen werden
Mehr als fünf Jahre nach der Reform des nordrhein-westfälischen Bestattungsgesetzes kann nun auch der bereits damals beschlossene Paragraph 4a "Grabsteine aus Kinderarbeit" angewendet werden. Demnach soll ein Zertifizierungsverfahren sicherstellen, dass auf den Friedhöfen des Bundeslandes nur noch Grabmale aufgestellt werden, die nachweislich ohne Einsatz von Kinderarbeit hergestellt wurden.
Nun ist der erste Zertifizierer (XertifiX e.V.) anerkannt worden. Zum 01.01.2020 kann damit der Paragraph 4a umgesetzt werden und für bestimmte Herkunftsländer in Nordrhein-Westfalen ein Zertifikat verlangt werden, nämlich für China, Indien, Philippinen und Vietnam.
Ausgenommen von einer Zertifikatspflicht werden solche Grabmale, die in Staaten gewonnen, und be- und verarbeitet wurden, in denen bei der Herstellung von Naturstein nicht gegen die Konvention 182 der ILO (International Labour Organization) zum Thema Kinderarbeit verstoßen wird - damit zum Beispiel auch Grabmale aus einheimischem Naturstein. Für die Zertifikate wird vorgeschrieben, dass diese von einer staatlich anerkannten Organisation erstellt werden müssen, die insbesondere nicht am Handel mit Steinen beteiligt sein darf.
Lange Vorgeschichte
Aufgrund von offenen Fragen bei der praktischen Umsetzung hatte die ehemalige rot-grüne Landesregierung im Rahmen der Gesetzesreform im Sommer 2014 beschlossen, dass der Paragraph 4a erst im Mai 2015 wirksam werden sollte. Doch bis zum anvisierten Termin konnte nicht geklärt werden, für welche Produktionsländer überhaupt entsprechende Zertifikate erforderlich sein und welche Zertifikate als zuverlässig gelten sollten. Die Umsetzung wurde deshalb im März 2015 bis auf weiteres durch einen Runderlass ausgesetzt.
Unter der seit 2017 regierenden schwarz-gelben Koalition schien Bewegung in die Sache zu kommen. In einem weiteren Runderlass aus dem September 2018 wurden aufgrund vorliegender Gutachten die vier Länder genannt, für die Zertifikate gefordert werden sollten. Ab Februar 2019 schon sollte demnach eigentlich auch die Anerkennung der Zertifizierungsstellen und der jeweiligen Überprüfungsverfahren abgeschlossen sein und schließlich der Paragraph 4a angewendet werden können.