Pflegeheime dürfen Heimbewohnern kein Bestattungsunternehmen vorgeben
Wettbewerbszentrale ging erfolgreich gegen Klausel im Heimvertrag vor
Die die Wettbwerbszentrale berichtet, war vor dem Landgericht Limburg im Mai 2023 eine Unterlassungsklage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen einen Betreiber eines Pflegeheims anhängig. Klägerin war die Wettbewerbszentrale, welche gegen das Pflegeheim vorgegangen war, weil in dessen Verträgen über die Pflegeleistungen, den Heimbewohnern bei deren Tod ein Bestattungsunternehmen vorgegeben wurde. Der Heimvertrag enthielt eine Klausel, wonach die Heimbewohner die Leitung des Pflegeheims ermächtigten, in ihrem Namen im Falle ihres Todes ein namentlich genanntes Unternehmen mit der Bestattung zu beauftragen.
Das LG Limburg bestätigte, dass eine solche Vertragsklausel einen Verstoß gegen § 4a Absatz 1 UWG darstellt. Denn die Verwendung einer derartigen Vertragsklausel stellt, so das Gericht, eine unlautere "aggressive geschäftliche Handlung" dar. Die Verwendung der Klausel stufte das Gericht als eine unzulässige Beeinflussung der Heimbewohner auf Grund einer situationsbedingten Überlegenheit der Heimleitung ein. Denn Vertragspartner, die pflegebedürftig sind, ständen bei ihrer geschäftliche Entscheidung zum Vertragsschluss mit einem Pflegeheim unter Druck und würden derartige Klauseln einfach akzeptieren. Den zukünftigen Heimbewohnern würde somit ein bestimmtes Bestattungsunternehmen aufgedrängt. Durch die Klausel würden die Vertragspartner, die Heimbewohner, somit einseitig und unangemessen benachteiligt.
Der Betreiber des Pflegeheims akzeptierte letztendlich den rechtlichen Standpunkt des Gerichts durch Anerkenntnis und verpflichtete sich, die Verwendung der Klausel zukünftig zu unterlassen (LG Limburg, Anerkenntnisurteil v. 23.05.2023, Az. 5 O 2/23).
Weitere Information zur Auswahl eines Bestattungsunternehmens bei Todesfällen in Einrichtungen hält Aeternitas im Ratgeber "Sterbefälle in Heimen und Krankenhäusern - Wer wählt den Bestatter aus?" bereit, den Sie im Bereich Downloads auf unserer Website finden.