Pflicht zur zweiten Leichenschau in Bayern verzögert sich weiter
Weiterhin das einzige Bundesland ohne verpflichtende zweite Leichenschau vor der Einäscherung
Wie die Mainpost berichtet, verzögert sich in Bayern die Einführung einer zweiten Leichenschau vor der Einäscherung weiter. Bereits im November 2019 im Rahmen der Änderung der Bestattungsverordnung beschlossen sollte sie ursprünglich ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend sein. Nachdem der Termin schon auf den 1. Juli 2024 verschoben worden war, wird nun das Frühjahr 2025 angepeilt.
Als Gründe für die Verzögerung nennt das Gesundheitsministerium laut Main-Post "erhebliche organisatorische Anforderungen", weil Krematorien umgebaut und genug Ärzte für die zweite Leichenschau gewonnen werden müssten.