Regelung für Ausstreuen von Totenasche in Bremen überarbeitet

Neue Zuständigkeit und weniger Bürokratie

Schwarze Aschekapsel mit silbernem Deckel

In Bremen ist - seit 2015 - als bisher einzigem Bundesland die Beisetzung von Totenasche auf privaten Grundstücken außerhalb von Friedhöfen erlaubt. Entsprechende Anträge müssen in Bremen nun beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und in der Stadtgemeinde Bremerhaven beim Magistrat gestellt werden. Bisher war für die Genehmigungen der Umweltbetrieb Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen zuständig, vorher (bis Ende 2016) das Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin in Bremen.

Neu ist auch, dass entgegen der bisherigen Praxis die Benennung eines Totensorgeberechtigten nicht mehr zwingend notwendig ist. Aeternitas hält diese jedoch weiterhin für sinnvoll, da nach dem eigenen Tod Klarheit darüber herrscht, wer sich um die Organisation der Bestattung kümmern soll und die Wünsche des Verstorbenen umsetzt. Diese Person sollte allerdings auch ihre Bereitschaft dazu geäußert haben.

Die übrigen Voraussetzungen für eine Beisetzung auf einem privaten Grundstück haben weiterhin Bestand: Der Verstorbene (nur Bremer Büger) muss seinen entsprechenden Wunsch zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben. Ebenso muss der Eigentümer des betreffenden Grundstücks einverstanden sein. Auch dürfen beim Ausstreuen auf privatem Grund benachbarte Grundstücke nicht beeinträchtig werden. Darüber hinaus darf die Beisetzung nicht gegen Entgelt erfolgen.