Regelungen zur Teilnahme an Bestattungen weiter gelockert

Bundesländer gehen unterschiedlich vor

Schleife an einem Trauerkranz mit der Aufschrift in stillem Gedenken

Im Rahmen der Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die Bundesländer immer stärker auch die jeweiligen Vorschriften zur Teilnahme an Bestattungen bzw. Trauerfeiern gelockert. Einige Bundesländer erweiterten hier den Personenkreis bzw. die Anzahl der Personen, die teilnehmen darf (zum Beispiel Baden-Württemberg oder Brandenburg 50 Personen). Andere wie Nordrhein-Westfalen verzichten mittlerweile ganz auf die Definition eines bestimmten Personenkreises und fordern lediglich die Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen.

+++ Anmerkung: Dieser Text beruht auf den Mitte Mai 2020 geltenden Regelungen. +++

Die konkrete Ausgestaltung bzw. Anwendung der Vorschriften der Bundesländer obliegt den zuständigen Behörden vor Ort. Betroffenen empfiehlt Aeternitas, sich mit dem Bestattungsunternehmen und der Friedhofsverwaltung rechtzeitig und sorgfältig abzusprechen.