Schonbetrag von über 13.000 Euro für Bestattungsvorsorge anerkannt

Erfolg für Aeternitas-Mitglied

Aktenordner mit der Aufschrift Vorsorge und Verfügung zur Bestattung

Mithilfe eines von Aeternitas begründeten Widerspruchs hat ein Aeternitas-Mitglied aus Nordrhein-Westfalen sich erfolgreich gegen einen Bescheid des Sozialamts gewehrt. Dieses hatte einen Antrag auf Pflegewohngeld abgelehnt, weil seiner Ansicht nach das für die Bestattungsvorsorge zurückgelegte Vermögen zu hoch sei. Am Ende folgte das Amt jedoch der rechtlichen Begründung von Aeternitas und beließ dem Mitglied 13.166,93 Euro als Schonbetrag für die Bestattungskosten - über das ohnehin zu gewährende Schonvermögen hinaus.

Auf den ersten Blick erscheint der hier verschonte Betrag erstaunlich hoch. Immer noch werden in der Praxis fünfstellige Beträge selten als im Rahmen der Bestattungsvorsorge geschützt anerkannt. In diesem Fall konnte Aeternitas jedoch deutlich machen, dass die Summe aufgrund der vorliegenden Umstände angemessen ist. Insbesondere weil es sich um eine Doppelgrabstelle handelt und auch die angemessenen Grabpflegekosten berücksichtigt werden mussten, hat die Stadt als Träger der Sozialhilfe den umstrittenen Betrag anerkannt.

Wie in dem beschriebenen Fall erlebt es Aeternitas immer wieder, dass Menschen fachliche Hilfe von Experten benötigen, um ihr Recht durchzusetzen, insbesondere gegenüber Behörden. Aeternitas-Mitglieder können sich darauf verlassen, dass der Verein sie bei Ihren Fragen und Problemen rund um die Bestattung mit umfassender Sachkenntnis unterstützt.