Staatliches Monopol für Krematorien in Berlin wird überprüft

Verwaltungsgericht sieht Verfassungwidrigkeit

Sarg fährt in den Ofen eines Krematoriums ein und fängt Feuer

In Berlin hat das Verwaltungsgericht in einem Klageverfahren das bestehende staatliche Monopol für Krematorien als nicht gerechtfertigten Eingriff in die Berufsfreiheit und somit als verfassungswidrig eingestuft. Das berichtet "beck-aktuell". Ein laufendes Klageverfahren wurde deshalb ausgesetzt und die Streitsache dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vorgelegt. Geklagt hatte ein Unternehmen, das in Berlin ein privates Krematorium errichten und betreiben wollte, dem aber von der Senatsverwaltung eine entsprechende Befugnis verwehrt worden war.

Die ausführliche Meldung zum Thema finden Sie bei "beck-aktuell".

Die ersten privaten Krematorien wurden in Deutschland Ende der 1990er Jahre eröffnet. Mittlerweile gibt es in nahezu allen Bundesländern private Anbieter - neben den kommunalen. Dadurch haben sich für die Kunden viele Verbesserungen ergeben, zum Beispiel eine zügigere Abwicklung oder Möglichkeiten, bei Einäscherungen selbst anwesend zu sein. Bereits 2018 hat Aeternitas in einem Positionspapier zum Thema "Private Krematorien" Stellung genommen. Dieses können Sie hier nachlesen:

Aeternitas-Positionspapier "Private Krematorien"