Verbot von Beerdigungskaffee: OVG NRW bestätigt VG Aachen

Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie rechtens

Justitia-Statue mit verbundenen Augen und Waage in der Hand

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat eine Beschwerde gegen einen Beschluss zum Verbot eines Beerdigungskaffees zurückgewiesen. In dem Beschluss vom 13.11.2020 hatte das Verwaltungsgericht Aachen entschieden, dass das gemeinschaftliche Speisen der Trauergäste im Anschluss an eine Bestattung nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung nicht erlaubt sei. Ein Witwer hatte mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erreichen wollen, im Anschluss an die bevorstehende Bestattung seiner Ehefrau einen solchen Beerdigungskaffee ausrichten zu können.

Den Beschluss des OVG NRW finden auf der Webseite des OVG.

Zum Hintergrund: Pressemitteilung des VG Aachen zum Beschluss der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts vom 13.11.2020.

(Quelle: Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 1803/20)