Zahl der Sozialbestattungen ist leicht gesunken
Aber immer noch fast 20.000 Fälle im Jahr
Wie die Osnabrücker Zeitung berichtet haben im Jahr 2018 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 19.211 Personen Leistungen im Rahmen einer Sozialbestattung bezogen. Die zuständigen Kommunen erstatteten insgesamt 53,7 Millionen Euro. 2016 sprang der Staat in 21.434 Fällen ein und erstattete insgesamt 59,5 Millionen Euro. 2017 waren es 20.227 Fälle und 57,25 Millionen Euro.
Bei einer Sozialbestattung müssen nach Paragraph 74 SGB (Sozialgesetzbuch) XII die erforderlichen Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung von den Sozialhilfeträgern übernommen werden - nach umfangreicher Überprüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Antragsteller. Die Antragsteller wiederum müssen tatsächlich auch dazu verpflichtet sein, im vorliegenden Fall die Bestattungskosten zu tragen.
Die zuständigen Ämter setzen jedoch unterschiedliche Maßstäbe an, welche Leistungen für eine Bestattung erforderlich sind und welche Kosten am Ende übernommen werden. Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Problemen, weil Anträge fälschlicherweise abgelehnt werden bzw. die Bearbeitungszeit sich über viele Monate erstreckt.
Betroffene, aber auch Bestatter oder Mitarbeiter der Sozialämter finden alle Informationen zum Thema Sozialbestattung im Bereich Sozialbestattung auf unserer Webseite oder in unserem Ratgeber Sozialbestattung. Gerne hilft Aeternitas auch im konkreten Einzelfall. Schon häufig konnten berechtigte Ansprüche durchgesetzt werden, obwohl die Ämter im Vorfeld nicht oder zu wenig bezahlen wollten.