Friedhofsüberhangflächen

Der Trend hin zur Feuerbestattung und damit zu Platz sparenden Urnengräbern hinterlässt auf vielen Friedhöfen nicht mehr benötigte Freiflächen, so genannte Überhangflächen. Problematisch sind diese vor allem deshalb, weil sie weiterhin Pflege- und Unterhaltskosten verursachen und somit die Gebührenhaushalte belasten – und damit zu Unrecht häufig auch die Gebührenzahler.

Der Flächenbedarf für Bestattungen wird trotz der für die nächsten Jahrzehnte prognostizierten steigenden Zahl an Sterbefällen voraussichtlich weiterhin abnehmen. Ältere Richtwerte für die Friedhofsflächen pro Einwohner sind durch die Veränderungen des Bestattungsverhaltens und der sozialen Strukturen heute in der Regel nicht mehr brauchbar. Schon heutzutage werden teilweise mehr als 50 Prozent der Friedhofsflächen nicht mehr für Bestattungen genutzt. Als Gründe dafür sind insbesondere die Zunahme der Urnenbeisetzungen, verbunden mit dem Trend zu kleineren Grabstätten und kürzeren Ruhefristen, zu nennen sowie erfolgreiche Angebote außerhalb der klassischen Friedhöfe. Darüber hinaus werden immer mehr auslaufende Grabnutzungsrechte von Familiengrabstätten nicht verlängert.

Das Ziel, Gebühren kostendeckend zu kalkulieren, gerät damit immer häufiger in Gefahr. Die Kosten für Überkapazitäten in Form erkennbar dauerhaft nicht benötigter Flächen dürfen jedoch nicht in den Gebührenhaushalt einfließen und damit an die Gebührenzahler weitergereicht werden. Allenfalls eine geringe Abweichung von 10 bis 15 Prozent vom tatsächlichen Flächenbedarf als Kapazitätspuffer ist nach Ansicht von Aeternitas bei der Gebührenkalkulation unter Umständen noch akzeptabel.

Um dem Problem der Überhangflächen zu begegnen, bestehen für die Friedhofsträger grundsätzlich zwei Handlungsoptionen: Sie können entweder die nicht benötigten Flächen entwidmen und für andere öffentliche Zwecke bereitstellen oder sie veräußern. Die Überlassung der Nutzung von Friedhofsflächen ist naturgemäß ein konfliktträchtiges Thema, weil nicht nur Wirtschaftlichkeitskriterien eine Rolle spielen, sondern eine Vielzahl weiterer Aspekte zu berücksichtigen sind. Nicht zuletzt spielt der Gesichtspunkt der Pietät eine Rolle. Um möglichen Konflikten im Vorfeld zu begegnen, sollte immer der Dialog mit den Bürgern gesucht werden. Gleichwohl ist es unabdingbar, sich der Frage zuzuwenden, welcher alternativen Nutzung zusammenhängende Überhangflächen zugeführt werden können. Dazu zählen je nach örtlichen Gegebenheiten zum Beispiel Kultur und Sport, Grünflächen und Gärten, Landwirtschaft und Gartenbau, Regenrückhaltung, Tierfriedhöfe, Rast- und Versorgungsplätze, Überbauung, Energiepflanzen und Fotovoltaik.

Die Frage des Überhangs an Bestattungsflächen und -kapazitäten sollte möglichst bald angegangen werden und mit einem planvollen Abbau einhergehen. Unerlässlich sind eine Flächenermittlung und -bewertung sowie eine zukunftsgerichtete Bedarfsplanung. Schon heute kann zum Beispiel bei der Belegung der Gräber gezielt auf geeignete freiwerdende Flächen hingewirkt werden, die in fernerer Zukunft entwidmet werden könnten. Damit einher geht als Ziel eine höhere Auslastung der zu erhaltenden Bestattungsflächen.

Aeternitas e.V., September 2019