Aufhebung von Sargpflicht und Friedhofszwang in Sachsen-Anhalt gefordert
Opposition legt Gesetzesentwurf vor
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt eine umfassende Reform des Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt vor. Ein hierzu vorgelegter Gesetzesentwurf vom 03.01.2022 soll Ende Januar auf der nächsten Sitzung des Landtags diskutiert werden.
Zunächst sieht der Entwurf vor, die bisher noch bestehende Sargpflicht für Bestattungen aufzuheben und stattdessen die Wahl zwischen einer Erdbestattung in einem Sarg oder in Leichentüchern zu ermöglichen. Damit solle eine interkulturelle Öffnung des Bestattungsrechts, insbesondere für verschiedene Religionen wie den Islam und das Judentum gewährleistet werden.
Zusätzlich fordern Bündnis 90/Die Grünen eine deutliche Lockerung des Friedhofszwangs, der zurzeit eine Beisetzung auf Friedhöfen vorschreibt. Stattdessen soll erlaubt werden, dass Aschen beispielsweise auf dem eigenen Grundstück oder auf anderen Grundstücken mit Zustimmung der Grundstückeigentümer verstreut werden dürfen. Hierdurch sollen Orte der Trauer abseits von Friedhöfen geschaffen werden. Auch eine Verlängerung der Beisetzungsfrist für Urnen von einem Monat auf ein Jahr wird gefordert.
Des Weiteren soll eine verpflichtende zweite Leichenschau eingeführt werden. Diese ist bisher nur bei Einäscherungen erforderlich. Der Gesetzesentwurf sieht vor, diese künftig auch für Erdbestattungen vorzuschreiben.
Mit dem vorgelegten Entwurf beabsichtigen Bündnis 90/Die Grünen, dem Wandel der Gesellschaft in ihrer Bestattungs- und Trauerbewältigungskultur Rechnung zu tragen.
Eine zeitnahe Entscheidung dürfte jedoch zunächst nicht zu erwarten sein, erklärte die aus CDU, SPD und FDP bestehende Landesregierung mit Verweis auf die Corona-Pandemie. Im Koalitionsvertrag war eine interkulturelle Öffnung des Bestattungsrechts als Ziel vereinbart worden.
Aeternitas-Anmerkung:
Der vorgelegte Gesetzesentwurf in Sachsen-Anhalt ist insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigte Lockerung vom Sargpflicht und Friedhofszwang zu begrüßen und spiegelt die Entwicklung der Bestattungskultur wider. Die geforderte verpflichtende zweite Leichenschau dürfte jedoch praxisfern sein.
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