Änderung des Bestattungsgesetzes in Baden-Württemberg

Landesregierung legt Gesetzentwurf vor

| Bestattungsgesetz

Schon seit längerer Zeit wird über eine Änderung des Bestattungsgesetzes in Baden-Württemberg diskutiert. Nun hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Hervorzuhebende Änderungen betreffen die Möglichkeit der Bestattung im offenen Sarg aus religiösen Gründen sowie die veränderte Behandlung von Totgeborenen und der aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchte.

Das derzeit gültige Bestattungsgesetz stammt in seinen Grundzügen noch aus dem Jahr 1970, ein Großteil der Änderungen sind Korrekturen redaktioneller Art oder solche mit Bezug auf Änderungen in anderen Gesetzen.

Als weitere Anlässe werden seitens des Kabinetts die gewandelten gesellschaftlichen Anschauungen zum Umgang mit dem Tod, die Änderungen gesellschaftlicher, insbesondere familiärer Strukturen, sowie Gründe der Rechtssicherheit genannt.

Gegenüber dem Anhörungsentwurf (September 2008) wurden einige Korrekturen vorgenommen, die hauptsächlich sprachliche Klarstellungen vornehmen.

Den Gesetzentwurf vom 13.01.2009 finden Sie hier (Parlamentsdokumentation des Landtags):

www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/3000/14_3847_d.pdf

oder selbstverständlich bei Aeternitas e.V.