Änderung des Bestattungsgesetzes in Baden-Württemberg 2014

Erleichterung für Muslime

| Bestattungsgesetz

Einstimmig hat der baden-württembergische Landtag am 26.03.2014 verschiedene Änderungen des Bestattungsgesetzes beschlossen. Um Muslimen und Juden die Ausübung ihrer Rituale zu erleichtern, wurde die Sargpflicht gelockert und die Mindestfrist für Bestattungen abgeschafft. Diese Änderungen finden sich in den Paragraphen 36 und 39.

Außerdem wurde der Begriff "Leiche" im Gesetz großenteils durch den Begriff "Verstorbener" ersetzt.

Alle Änderungen finden sich in der Drucksache Nr. 15/4994 des Landtags Baden-Württemberg.