Änderung des Bestattungsgesetzes in Sachsen

Landesregierung legt Gesetzentwurf vor

| Bestattungsgesetz

Im Freistaat Sachsen soll das Bestattungsgesetz reformiert werden. Zur Anpassung des seit dem Jahr 1994 geltenden Gesetzes an aktuelle Entwicklungen hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Erklärtes Ziel ist die Korrektur einiger Regelungen, die sich nach Ansicht des Kabinetts als unpraktikabel erwiesen haben, sowie die Schließung bestehender Gesetzeslücken. Hervorgehoben wird zum Beispiel die bislang fehlende Beisetzungsfrist für Urnen. Aufgrund der Gesetzeslage ist es derzeit möglich, dass Urnen Monate oder Jahre in Krematorien verbleiben, ohne dass eine Beisetzung stattfinden müsste. Reformbedarf wird außerdem beim Formblatt für die Todesbescheinigung gesehen.

Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf:

  • die erste und zweite Leichenschau,
  • die Bearbeitung der Todesbescheinigung,
  • die Verwaltungssektion,
  • die Möglichkeit, andere als die traditionellen Bestattungsformen auf einem Friedhof zu wählen,
  • die Bestattung Fehlgeborener,
  • die Regelungen zur Zuständigkeit nach dem Gräbergesetz.


Den Gesetzentwurf vom 14.01.2009 finden Sie hier:

Parlamentsdokumentation des sächsischen Landtags

oder selbstverständlich bei Aeternitas e.V.