Änderungen im saarländischen Bestattungsgesetz am 01.07.2009 verabschiedet

Last-minute-Änderung eingefügt

| Bestattungsgesetz

Am 01.07.2009 hat der der saarländische Landtag u.a. die geplanten Änderungen im Bestattungsgesetz einstimmig verabschiedet.

Kurzfristig eingefügt wurde eine nun den Friedhofsträgern eingeräumte Möglichkeit, in der Satzung bzw. Friedhofsordnung festzulegen, dass nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt sind.

In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 16.06.2009 wurde u.a. seitens Aeternitas e.V. vehement Kritik an einer vorgesehenen Ausweitung der Bestattungspflicht geäußert. Die noch im Gesetzentwurf vom 29.04.2009 geplante Aufnahme von Stiefkindern, sonstigen Sorgenberechtigten und sonstigen Verwandten bis zum 3. Grad in die Liste der Bestattungspflichten wurde daraufhin gestrichen.

Im übrigen wurden im Wesentlichen Regelungen zur Vereinfachung der Verwaltungspraxis eingefügt.

Das geänderte Bestattungsgesetz sowie eine Zusammenfassung der Änderungen finden Sie hier: