Niedersachsen: Neuer Entwurf eines Bestattungsgesetzes vorgestellt

Fraktionsentwurf eines BestG biete keine bürgerfreundlichen Neuerungen

| Bestattungsgesetz

Nichts Neues in Niedersachsen

Entwurf des Bestattungsgesetzes bietet keine bürgerfreundlichen Neuerungen

Königswinter, 02.07.2004

Die Fraktionen von CDU und FDP im niedersächsischen Landtag haben einen Entwurf für ein niedersächsisches Gesetz über das Leichen-, Friedhofs- und Bestattungswesen vorgelegt. Der Entwurf stellt lediglich eine Zusammenfassung der bisherigen Regelungen dar und bietet keine wesentlichen Änderungen des bisherigen Sach- und Rechtsstands in Niedersachsen.

Im Einzelnen sind folgende neuen Regelungen in dem Entwurf vorhanden:

  • Private Friedhöfe sind nicht zugelassen, Friedhofsträger dürfen ausschließlich Kommunen und religiöse Einrichtungen sein.
  • Beisetzungen dürfen ausschließlich auf öffentlichen Friedhöfen vorgenommen werden. Die Beisetzung hat dabei im Sarg bzw. in einer Urne zu erfolgen. Eine Beisetzung auf dem eigenen Grundstück oder die Ascheverstreuung sind demnach ausdrücklich nicht zugelassen.
  • Aus der zugehörigen Pressemitteilung der CDU-Fraktion ist zu entnehmen, dass zumindest auf den Zwang zu Vollholzsärgen verzichtet werden soll.

Insgesamt muss der Entwurf des niedersächsischen Bestattungsgesetzes nochmals überarbeitet werden. Reformdynamik oder die Berücksichtigung der geänderten Bestattungswünsche der Bürgerinnen und Bürger, wie sie etwa im Bestattungsgesetz NRW vom 01.09.2003 für Nordrhein-Westfalen eingeführt worden sind, sind dem vorliegenden Entwurf nicht zu entnehmen.

Aeternitas bedauert diese mangelnde Aufgeschlossenheit für neuzeitliche, von der Öffentlichkeit immer wieder geforderte Bestattungsformen sowie für neue Betreibermodelle im Friedhofswesen, in denen die Leistungskraft und Kreativität von öffentlichen Trägern und Privatunternehmen gebündelt werden könnten.

Die Zulassung der Ascheverstreuung, die Gestattung von Baumbestattungsanlagen oder die Möglichkeit der Aufbahrung im offenen Sarg würden den Bürgerinnen und Bürgern Niedersachsens bei der Trauerarbeit helfen und die Trauerkultur verbessern.