Stellungnahme zu den geplanten Änderungen der bayerischen Bestattungsverordnung

Trotz weniger Verbesserungen bleiben grundlegende Reformen aus

| Bestattungsgesetz

Das Bundesland Bayern plant eine Änderung der dort geltenden Bestattungsverordnung ("Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes"). Aeternitas durfte gegenüber dem zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine Stellungnahme dazu abgeben. Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung der Stellungnahme:

Im Rahmen der geplanten Änderungen wird es unter anderem leider versäumt, dem Wunsch vieler Bürger Rechnung zu tragen und Lockerungen bei zentralen Themen wie dem Friedhofszwang, der restriktiv gehandhabten Umbettung der Urnen Verstorbener oder der verbotenen Entnahme geringer Mengen an Totenasche (zum Beispiel für Amulette o.ä.) vorzunehmen. Hier soll an bestehenden, strengen - nach Ansicht von Aeternitas und vieler Bürger nicht mehr zeitgemäßen - Regelungen nicht gerüttelt werden.

Es wird zu sehr auf dem Status Quo beharrt, obwohl sich Pietätsvorstellungen in weiten Teilen der Bevölkerung stark verändert haben und ein weitaus liberalerer Umgang mit der Asche Verstorbener - wie übrigens in den meisten anderen europäischen Ländern auch - angebracht wäre. Gesellschaftlichen Veränderungen wird leider kaum Rechnung getragen.

Im Einzelnen zu kritisieren ist unter anderem die geplante Einführung einer zweiten Leichenschau bei Auslandsüberführungen, die zu weiterem unnötigen, kostenintensiven Formalismus führt. Und dass es weiterhin verboten bleiben soll, Urnen zum Transport an den Ort der Beisetzung an Angehörige herauszugeben, zeugt von einem unnötigen Misstrauen gegenüber den eigenen Bürgern, hier explizit den Trauernden. Erwähnen muss man an dieser Stelle, dass ein Transport von Urnen durch Paketdienste hingegen möglich ist und hier keine Bedenken bestehen, sowie dass die Hälfte der Bundesländer den Urnentransport durch Angehörige durchaus erlaubt - ohne dass es zu nennenswerten Problemen käme.

Positiv hervorzuheben ist, dass im vorgelegten Entwurf die Bestattungsfristen nun angemessener gestaltet und Ausnahmen von der Sargpflicht geschaffen werden.