Überarbeitete Stellungnahme zur 2025 geplanten Reform des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes
Aeternitas begrüßt zahlreiche zeitgemäße Liberalisierungen
Rheinland-Pfalz plant eine grundlegende Reform des Bestattungsgesetzes - mit deutlichen Liberalisierungen. Unter anderem sollen Flussbestattungen als Urnenbeisetzung in den vier größten Flüssen des Bundeslandes, die Teilung der Asche zur Herstellung von Erinnerungsgegenständen, die Mitnahme der Urne nach Hause und die sarglose Bestattung für alle erlaubt werden.
Das Kabinett hat den ursprünglichen Referentenentwurf in etwas überarbeiteter Fassung in den Landtag eingebracht, wo am 24. Juni 2025 eine Anhörung dazu im zuständigen Ausschuss für Gesundheit stattfindet. Aeternitas durfte sowohl zum ursprünglichen als auch zum überarbeiteten Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgeben. Diese veröffentlicht der Verein an dieser Stelle.