Anonyme Beisetzung
Beisetzungen ohne namentliche Kennzeichnung der Grabstätte stehen in der Kritik, insbesondere weil kein persönliches Grab besucht werden kann. Der Wunsch, anonym beigesetzt zu werden, ist jedoch zu respektieren und zu akzeptieren. Allerdings darf eine anonyme Beisetzung nicht aus Kostengründen erzwungen werden.
Bei einer anonymen Beisetzung wird die Urne mit der Asche Verstorbener ohne namentliche Kennzeichnung beigesetzt, meist in Rasenfeldern. Angehörige können gewöhnlich bei der Beisetzung nicht anwesend sein, die Ablage von Blumen, Grabschmuck oder Ähnlichem ist üblicherweise verboten, zumindest auf dem Grabfeld selbst. Auf einigen Friedhöfen gibt es anonyme Angebote auch für Sargbestattungen. Darüber hinaus erfolgen Ascheverstreuungen (wie sie in einigen Bundesländern möglich sind) häufig anonym. Auch in Bestattungswäldern sind Beisetzungen ohne Kennzeichnung der Grabstelle möglich, bei Seebestattungen besteht naturgemäß kein persönliches Grab am Ort der Beisetzung.
Die anonyme Beisetzung stellt eine günstige, in der Regel meist die günstigste Art der Beisetzung dar, unter anderem wegen geringer Grabgebühren und weil Grabmal und Grabpflege entfallen. Niedrige Kosten sind jedoch nur ein mögliches Motiv für die Entscheidung für eine anonyme Beisetzung. Andere Gründe sind der Wunsch, Angehörigen nicht zur Last zu fallen (insbesondere wegen der Pflege einer Grabstätte), oder das Bedürfnis nach Unabhängigkeit und Selbstbestimmung über den Tod hinaus. Gibt es keine Grabstätte, gibt es auchkeine unliebsamen Besucher und keine unerwünschte Form der Grabgestaltung.
Auch wenn insbesondere aus christlicher Sicht und wegen der Bedürfnisse mancher Hinterbliebener eine namentlich gekennzeichnete Grabstelle zu begrüßen wäre: Dass Menschenwürde mit dem Tod nicht endet, äußert sich auch darin, dass die Bestattungswünsche der Verstorbenen berücksichtigt und umgesetzt werden. Die anonyme Beisetzung stellt hier keine Ausnahme dar.
Zu bedenken ist allerdings, dass die Entscheidung für ein anonymes Grab nicht selten aus falscher Rücksichtnahme getroffen wird, wenn stillschweigend vorausgesetzt wird, dass sich später niemand um ein Grab kümmern möchte oder kann. Hier zeigt sich, wie wichtig rechtzeitige Gespräche über die eigenen Bestattungswünsche und die Bedürfnisse der Angehörigen sind. Für diejenigen, die ihre eigene Bestattung planen oder eine Bestattung in Auftrag geben (müssen) bleibt hier der Rat, Pro und Contra in Ruhe abzuwägen. Viele Alternativen zur anonymen Beisetzung erfordern ebenso keine Grabpflege, sind oft nicht wesentlich teurer und nennen dennoch die Namen der Verstorbenen: zum Beispiel Rasengräber mit Namensstelen oder Grabplatten, Gemeinschaftsgrabanlagen, Urnenwände oder Baumbestattungen mit namentlicher Kennzeichnung. Auch manche Anbieter von Seebestattungen bieten zumindest Gedenkplätze an Land an.
Nicht zu akzeptieren ist eine anonyme Beisetzung gegen den Wunsch eines Verstorbenen. Falls der Wille nicht bekannt ist, sollte jedem eine Grabstätte mit Namensnennung zugestanden werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Menschen von Ordnungsämtern bestattet werden, weil sich sonst niemand um die Bestattung kümmern kann oder will. Bisher findet hier aus Kostengründen in der Regel die Beisetzung in einem anonymen Grab statt.