Aschestreufelder

Nur sechs Bundesländer erlauben derzeit die Ascheverstreuung auf Friedhöfen. Entsprechende Streufelder werden häufig eher zurückhaltend angenommen. Dennoch sollte diese Form der Beisetzung weiterhin – und darüber hinaus in Zukunft in allen Bundesländern – ermöglicht werden.

Laut den jeweiligen Bestattungsgesetzen von Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist dort eine Verstreuung von Totenasche auf Friedhöfen als Form der Beisetzung erlaubt. Einzelne Friedhöfe in den meisten dieser Bundesländer bieten diese Beisetzungsform auch tatsächlich an. In der Praxis wird dann die Asche meist auf einer dafür vorgesehenen Rasenfläche ausgestreut und durch die Witterung dem Boden zugeführt. Dazu wird manchmal vorher die Grasnarbe entfernt und danach wie der aufgelegt.

Häufig handelt es sich um anonyme Beisetzungen, so dass keine Nennung des Namens auf einem Grabmal erfolgt. Mitunter gibt es aber auch ein gemeinsames Grabmal (zum Beispiel eine Stele), auf dem die Namen der einzelnen beigesetzten Verstorbenen vermerkt werden.

Dort, wo solche Aschestreufelder eingerichtet worden sind, wird häufig über eine recht geringe Resonanz berichtet. Dennoch betrachtet Aeternitas Aschestreufelder als ein bedeutsames Element einer vielfältigen und bürgerfreundlichen Bestattungs- und Friedhofskultur. Alle Bundesländer sollten in ihren jeweiligen Bestattungsgesetzen diese Form der Beisetzung erlauben und den Friedhöfen die Wahl lassen. Ob Aschestreufelder dann tatsächlich eingerichtet werden, können die Friedhofsverwaltungen vor Ort abhängig von den jeweiligen Wünschen der Bürger und den eigenen finanziellen und gestalterischen Möglichkeiten entscheiden. Damit die Asche Verstorbener nicht gegen deren Willen verstreut wird, sollte deren Einverständnis vorliegen.

Bekanntermaßen haben viele Friedhofsträger mit sinkenden Gebühreneinnahmen, Konkurrenz von außerhalb sowie hohen Kosten, unter anderem für nicht mehr benötigte Flächen, zu kämpfen. Die Ascheverstreuung bietet eine weitere Möglichkeit, die eigene Angebotsvielfalt und damit die Attraktivität des Friedhofs als Ort der Beisetzung zu erhöhen. Aufgegriffen werden hier auch der allgemeine Trend zur Feuerbestattung und pflegefreien Beisetzungsformen. Am Ende könnten mehr Beisetzungen und damit höhere Gebühreneinahmen die Folge sein und darüber hinaus vielleicht sogar die Flächenauslastung des Friedhofs erhöht werden.

Um diese Grabart für die Bürger attraktiv zu machen, ist über die Gestaltung nachzudenken. Eine einfache Rasenfläche, die sich optisch nicht von einem typischen anonymen Rasenfeld unterscheidet, wirkt mitunter wenig anziehend. Die Aschestreufelder sollten sich optisch an die auf zahlreichen Friedhöfen häufig erfolgreichen gärtnerisch gestalteten Gemeinschaftsgrabanlagen und die naturnahen Beisetzungen unter Bäumen anlehnen. Darüber hinaus könnte das Einbeziehen der Angehörigen dem Angebot einen neuen Schub geben: Ihnen
sollte es ermöglicht werden, die Asche der Verstorbenen selbst auszustreuen.

Aeternitas e.V., November 2018