Bestattung anderer Kulturkreise

Als Folge einer jahrzehntelangen Migrationsgeschichte sterben in Deutschland zunehmend mehr Menschen aus anderen Kulturkreisen. Deren Angehörige bemühen sich verstärkt darum, ihre Verstorbenen nicht in ihrer ehemaligen Heimat, sondern hierzulande unter Berücksichtigung der ihnen vertrauten Rituale zu bestatten. Erinnerungskultur wird vielfältiger, der Bestattungs- und Friedhofsbranche bieten sich neue Chancen.

Bis vor einigen Jahren wurden noch über 90 Prozent der in Deutschland verstorbenen Muslime – meist Einwanderer der ersten Generation – nach dem Tod in ihre frühere Heimat überführt und dort bestattet. Nach Auskunft verschiedener Experten ist dieser Anteil mittlerweile deutlich gesunken. Vom gestiegenen Interesse vieler Muslimen an einem Grab in Deutschland zeugt auch die Zahl der islamischen Grabfelder auf den Friedhöfen, nach verschiedenen Angaben sollen es mittlerweile einige hundert sein.

Auch für andere, ursprünglich nicht aus dem westlichen, größtenteils christlich geprägten Kulturkreis stammende Religionsgemeinschaften wurden in den letzten Jahren (wenn auch noch nicht so zahlreich) verstärkt eigene Grabfelder eröffnet: zum Beispiel Aleviten, Buddhisten oder Hindus. Auch wenn diese Gemeinschaften – wie auch Muslime – in der Regel keine eigenen Friedhöfe betreiben dürfen, weil Ihnen der Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts fehlt, können sie auf gesonderten Arealen ihre eigenen Rituale pflegen.

Platzprobleme entstehen durch die verschiedenen eigenen Grabfelder in der Regel nicht. Im Gegenteil: Viele Friedhöfe sind zu groß und verfügen über genügend Raum für solche gesonderten Bereiche. Eine bessere Auslastung der Flächen und höhere Gebühreneinnahmen lassen sich erzielen. Die entsprechende notwendige Infrastruktur wie zum Beispiel für rituelle Waschungen kann zwar nicht immer vorgehalten werden, wird aber vermehrt eingerichtet. Wobei hier in der Praxis mithilfe der Bestattungsunternehmen vor Ort in der Regel pragmati sche Lösungen gefunden werden können.

Profitieren von einer Öffnung des Bestattungs- und Friedhofswesens können nicht nur Friedhöfe, sondern auch Bestatter, Steinmetze oder Friedhofsgärtner, wenn sie entsprechende, passende Angebote vorhalten bzw. die jeweils speziellen Wünsche umzusetzen helfen.

Was rechtliche Aspekte betrifft, fordert Aeternitas weitere Erleichterungen bei den geltenden Vorschriften. Einige wenige Bundesländer bestehen zum Beispiel immer noch auf einer Sargpflicht für alle Verstorbenen und lassen keine Ausnahmen aus religiösen Gründen zu. Dies ist nach Aeternitas-Auffassung verfassungswidrig. Solche Ausnahmen sollten jedoch in allen Landesbestattungsgesetzen ausdrücklich verankert werden. Auch sollte verstärkt darüber nachgedacht werden, wie nichtchristlichen Glaubensgemeinschaften die Einrichtung eigener Friedhöfe leichter ermöglicht werden könnte. Eine Öffnung der bestehenden Bestattungs- und Friedhofskultur gegenüber Einflüssen anderer Kulturkreise stellt eine Bereicherung dar, die hierzulande gepflegte Traditionen nicht in Frage stellt, sondern um weitere Elemente ergänzt.

Aeternitas e.V., November 2018