Aeternitas-Stellungnahme kritisiert geplante Novelle des hessischen Bestattungsgesetzes
Nur wenige Änderungen sind geplant - grundlegende Reformen bleiben außen vor

In Hessen soll das Friedhofs- und Bestattungsgesetz überarbeitet werden. Die Landesregierung hat dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschlussfassung vorgelegt. Aeternitas e.V. wurde wie zahlreiche andere Verbände, Institutionen und Experten um eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf gebeten. Diese stellen wir hier auf unserer Website als PDF-Datei zur Verfügung.
Die hessische Landesregierung plant nur wenige Änderungen und stößt keine grundlegenden, bürgerfreundlichen Reformen an. Zu begrüßen ist zwar unter anderem, dass die Bestattungsfrist auf 10 Tage verlängert, einige Fragen die Bestattungspflicht betreffend klarer gefasst und Fragen zum Umgang mit totgeborenen Kindern präziser formuliert werden sollen.
Insgesamt bleiben viele Forderungen, die sich aus den gesellschaftlichen Veränderungen und dem tief greifenden Wandel der Bestattungskultur ergeben, leider unberücksichtigt. So sind zum Beispiel - anders als im für Rheinland-Pfalz derzeit geplanten Bestattungsgesetz - keine weiteren Ausnahmen vom Friedhofzwang vorgesehen. Es soll damit weiterhin verboten sein, Urnen zu Hause aufzubewahren oder Urnen bzw. Aschen auf Privatgrundstücken beizusetzen bzw. zu verstreuen. Ebensowenig vorgesehen ist es, dass Asche in der freien Natur verstreut oder in Flüssen beigesetzt werden darf. Auch untersagt bleiben soll die Entnahme von Teilen der Totenasche, um daraus zum Beispiel Erinnerungsgegenstände oder Schmuckstücke herzustellen - oder diese auch nur aufzubewahren.
Erleichterungen bei derzeit nur in wenigen Ausnahmefällen zu genehmigenden Umbettungen - die in einer immer mobileren Gesellschaft mit stark veränderten Familienstrukturen häufiger nachgefragt werden - sind ebensowenig geplant wie eine Abschaffung des Verbots des Urnentransports vom Krematorium zur Grabstätte durch die Angehörigen selbst. Eine sarglose Bestattung soll weiterhin nicht für alle möglich sein, sondern nur aus religiösen Gründen.
Zu kritisieren ist unter anderem auch, dass keine Vereinfachungen im Hinblick auf Privatisierungen geplant sind. Sinnvoll wären darüber hinaus zum Beispiel die sachlich gut begründbare Verkürzung der Mindestruhefristen vor Totenaschen im Vergleich zu Leichnamen sowie die Einführung einer Rangfolge bei den sorgepflichtigen Personen wie in nahezu allen anderen Bundesländern - was die Rechtslage für die Angehörigen vereinfachen und den Kostenersatz in den Fällen der Ordnungsamtsbestattung praktikabler machen würde.