Erstes Bestattungsunternehmen erhält Erlaubnis für Flussbestattungen

Umsetzung der neuen Möglichkeiten in Rheinland-Pfalz

Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet (unter anderem hier bei n-tv.de), hat das erste Bestattungsunternehmen in Rheinland-Pfalz etwas mehr als zwei Monate nach Inkrafttreten des reformierten Bestattungsgesetzes eine Genehmigung für die seit kurzem erlaubten Flussbestattungen erhalten. Zuständig war die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd. Ein Betrieb mit Sitz in Mainz darf nun im Rhein zwischen den Flusskilometern 500 und 511,5 die Asche Verstorbener in wasserlöslichen Urnen beisetzen. Die für den Norden des Bundeslandes zuständige SGD Nord arbeitet laut dpa noch an der praktischen Umsetzung.

Derzeit müssen Genehmigungen für Flussbestattungen noch einzeln entschieden werden. Eine neue Durchführungsverordnung zum Bestattungsgesetz wird jedoch beim Justizministerium geprüft, wie der zuständige Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) der dpa mitteilte. Diese soll unter anderem die Umsetzung der verschiedenen neuen Bestattungsmöglichkeiten regeln. Dazu zählen neben der Flussbestattung die Aufbewahrung von Urnen zu Hause, die Aschebeisetzung auf Privatgrundstücken und die Herstellung von Erinnerungsstücken aus Totenasche. 

Den kompletten Bericht finden Sie hier:

Erster Bestatter bekommt Erlaubnis für Flussbestattungen