Freie Wahl des Bestatters nach Tod im Heim

Die Angehörigen entscheiden

Auch nach einem Sterbefall in einer Einrichtung entscheiden die totensorgeberechtigten Angehörigen, welches Unternehmen mit der Bestattung beauftragt wird. Allein für die Abholung der Verstorbenen können Heime oder Krankenhäuser unter Umständen selbst ein Bestattungsunternehmen auswählen.

Rund 80 Prozent der Menschen sterben hierzulande in Einrichtungen wie Pflege- und Altenheimen oder Krankenhäusern. Da die für die Bestattung zuständigen Angehörigen nicht immer zeitnah zu erreichen sind, kann die Einrichtung bei bestehendem Zeitdruck ein Bestattungsunternehmen mit der Abholung der Verstorbenen beauftragen. Hier nur wenige Stunden abzuwarten, gilt nach gängiger Rechtsprechung allerdings nicht als angemessen.

Ein von der Einrichtung beauftragtes Unternehmen darf in solchen Fällen nur das im Augenblick Notwendige veranlassen: die Abholung und Überführung in eine Leichenhalle bzw. zum Bestattungsinstitut. Hinsichtlich der weiteren Dienste im Rahmen der Bestattung muss eine Entscheidung der Angehörigen abgewartet werden. Setzt sich die Heimleitung darüber hinweg, hat sie den durch den Mehraufwand entstandenen Schaden zu ersetzen bzw. die entsprechenden Kosten selbst zu übernehmen. Für das abholende Bestattungsunternehmen gilt ebenso, ohne konkreten Auftrag keine weiteren Maßnahmen vorzunehmen bzw. auf den Weg zu bringen. Wird von den Angehörigen ein anderer Anbieter gewünscht, müssen Verstorbene selbstverständlich an diesen herausgegeben werden.

Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, empfiehlt Betroffenen und Einrichtungen, im Vorfeld zu vereinbaren, was nach dem Todesfall mit Verstorbenen geschehen und welches Bestattungshaus zuständig sein soll. Im Ratgeber "Sterbefälle in Heimen und Krankenhäusern - Wer wählt das Bestattungsunternehmen aus?" erfahren Betroffene, worauf sie achten müssen. Heimbetreiber werden über ihre Rechte und Pflichten sowie den rechtlichen Handlungsrahmen bei einem Todesfall in einer Einrichtung aufgeklärt. Der Ratgeber steht hier kostenlos als Download zur Verfügung