Sachsen-Anhalt modernisiert Bestattungsgesetz

Entnahme geringer Mengen Totenasche wird erlaubt

Justitia-Statue mit verbundenen Augen und Waage in der Hand

Wie das zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mitteilt, ist in Sachsen-Anhalt ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet worden. Die wichtigsten Neuerungen betreffen folgende Aspekte:

  • Möglichkeit, zur Erinnerung bis zu fünf Gramm Asche zu entnehmen.
  • Verpflichtende zweite Leichenschau bei allen Bestattungen (nicht nur bei Feuerbestattungen wie in allen anderen Bundesländern).
  • Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit.
  • Pflicht zur würdigen Bestattung von Sternenkindern.
  • Verlängerung der Beisetzungsfrist für Urnen.
  • Dauerhaftes Ruherecht für im Auslandseinsatz verstorbene Bundeswehrangehörige.

Mehr zum Thema auch auf der Website des MDR.