Sachsen-Anhalt modernisiert Bestattungsgesetz
Entnahme geringer Mengen Totenasche wird erlaubt

Wie das zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mitteilt, ist in Sachsen-Anhalt ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet worden. Die wichtigsten Neuerungen betreffen folgende Aspekte:
- Möglichkeit, zur Erinnerung bis zu fünf Gramm Asche zu entnehmen.
- Verpflichtende zweite Leichenschau bei allen Bestattungen (nicht nur bei Feuerbestattungen wie in allen anderen Bundesländern).
- Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit.
- Pflicht zur würdigen Bestattung von Sternenkindern.
- Verlängerung der Beisetzungsfrist für Urnen.
- Dauerhaftes Ruherecht für im Auslandseinsatz verstorbene Bundeswehrangehörige.
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