Schleswig-Holstein plant Novelle des Bestattungsgesetzes

Aeternitas hat hierzu eine kritische Stellungnahme veröffentlicht

In Schleswig-Holstein soll das Bestattungsgesetz geändert werden. Aeternitas wurde um eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen gebeten und hat diese beim zuständigen Justizministerium eingereicht. Nachzulesen ist die ausführliche Stellungname hier auf dieser Webseite. Im Folgenden einige ausgewählte Einschätzungen in der Zusammenfassung:

Abzulehnen ist unter anderem die geplante Regelung der Seebestattung. Durch die Einschränkungen auf Bestattungsunternehmen, die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und Wasserfahrzeuge des öffentlichen Dienstes soll verhindert werden, dass Privatpersonen selbstständig auf See fahren und die Asche ihrer Angehörigen auf See beisetzen. Hier sieht Aeternitas eine nicht notwendige Beschränkung der selbstbestimmten Trauerhandlungen von Angehörigen. Die weitergehende Begründung, dass sich diese Einschränkungen "positiv auf die wirtschaftliche Situation von Bestattungsunternehmen auswirken" könnte, muss zurückgewiesen werden. Es kann nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, durch Einschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit der Angehörigen Verstorbener die Wirtschaftskraft von Marktteilnehmern zu stärken.

Eine weitere unnötige, praxisferne Einschränkung stellen die Neuregelungen zur Urnenbeisetzung dar. Während nach dem aktuellen Bestattungsgesetz die Beisetzung "als gesichert" gilt, "wenn die Urne mit der Asche einem Bestattungsunternehmen übergeben wird", sollen in Zukunft entsprechende Nachweise "durch eine Bescheinigung der die Beisetzung durchführenden Stelle" bzw. "in geeigneter Form" die ordnungsgemäße Beisetzung gegenüber dem Krematorium belegen. Zu kritisieren sind an diesen Regelungen unter anderem unnötige Bürokratie, das daraus sprechende Misstrauen gegenüber Bestattern und Angehörigen sowie die Unbestimmtheit der Begriffe im Wortlaut des Gesetzes. Hier erscheint es darüber hinaus problematisch, derartige „Stellen“ jenseits der schleswig-holsteinischen Landesgrenzen zur Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung anzuhalten. Gerade die Verhältnisse des Friedhofs- und Bestattungswesens bei unseren europäischen Nachbarn, insbesondere im Hinblick auf Privatisierungen und Möglichkeiten jenseits der Friedhofspflicht, werden bei der vorgesehenen Regelung außer Acht gelassen.

Für nicht nötig hält Aeternitas die Einführung der Kategorie "Waldfriedhöfe" als Bestattungsplätze. Bestattungswälder waren auch von der bisherigen Regelung als Friedhöfe erfasst. Die Änderungen scheinen hier (verbunden mit den neuen Regelungen zu "Verwaltungshelfern") eher dazu zu dienen, die Übertragung von Dienstleistungen/Aufgaben an private Betreiber einzuschränken, was in der Praxis nicht notwendige Hürden im Ablauf errichten würde.

Grundsätzlich am Gesetzesentwurf zu bemängeln ist, dass in Schleswig-Holstein keine Schritte geplant sind, um die bestehende Friedhofspflicht zu lockern, die Entnahme kleiner Teilmengen an Totenasche zu legalisieren oder die Sargpflicht grundsätzlich (für alle Bürger) abzuschaffen. Selbst die Möglichkeit der Verstreuung von Asche auf Friedhöfen ist weiterhin nicht vorgesehen.

Differenziert zu betrachten ist unter anderem die Einführung einer weiteren Bestattungsform (neben der Erd- und der Feuerbestattung), die hier als "beschleunigte Verwesung unter der Zufügung natürlicher Stoffe und Sauerstoff in einem wiederverwendbaren sargähnlichen Behältnis" erfolgen soll. Im Sinne der Wahlfreiheit für die Bürger und der Weiterentwicklung einer zeitgemäßen Bestattungskultur ist dieser Schritt aus Sicht von Aeternitas zu begrüßen. Offen bleiben jedoch noch verschiedene Detailfragen, insbesondere zum Umgang mit verbleibenden Knochenresten.

Positiv zu bewerten ist nach Ansicht von Aeternitas unter anderem, dass die Gewichtsgrenze bei Totgeburten etwas flexibler gehandhabt werden soll. Zu begrüßen ist ebenso das Vorhaben, die Entnahme metallischer Überreste aus der Kremationsasche explizit zuzulassen und hier somit Rechtssicherheit für eine gängige Praxis zu schaffen. Einen Forschritt stellen auch die Regelungen dar, die verhindern sollen, dass Grabmale aufgestellt werden, bei denen Kinderarbeit nicht ausgeschlossen werden kann.