Sterbegeldversicherung Teil des Erbes - Bestattungskosten können aber abgesetzt werden
Urteil des Bundesfinanzhofs
Wie die dpa berichtet (unter anderem hier bei n-tv.de), hat der Bundesfinanzhof (BFH) als oberstes deutsches Finanzgericht entschieden, dass eine Sterbegeldversicherung zum steuerpflichtigen Erbe zählt. Gleichzeitig aber können die Erben die Kosten der Bestattung in vollem Umfang von der Steuer absetzen - nicht nur die im Erbschaftssteuergesetz vorgesehene Pauschale in Höhe von 10.300 Euro. Dies hatte das örtlich zuständige Finanzamt ursprünglich entschieden.
Im behandelten Fall hatte eine Verstorbene eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen und die Versicherungssumme in Höhe von ungefähr 6.900 Euro für das Bestattungsunternehmen vorgesehen, das die Bestattung übernehmen sollte. Nach dem Tod der Frau im Jahr 2019 wurden über 11.500 Euro in Rechnung gestellt, wovon die Versicherung die erwähnten knapp 6.900 Euro abdeckte. Erben waren Nichte und Neffe der Verstorbenen.
Der BFH verwies den Fall nun zurück an das Finanzgericht Münster, das erneut verhandeln muss.