Umstrittenes Grabmal in Wallhausen wird abgebaut
Antrag auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt
Auf dem Friedhof Wallhausen in Baden-Württemberg wird am Mittwoch, 30. Oktober 2024, das umstrittene Grabmal von Ricardo Schott entfernt. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat den Antrag der Eltern Hartmut und Theodora Schott auf Zulassung der Berufung abgelehnt, nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage auf die Erteilung einer Genehmigung des Grabmals abgewiesen hatte. Über den Fall hatte Aeternitas bereits mehrfach berichtet:
"Farbig gestaltete Grabskulptur muss entfernt werden"
"Freie Grabgestaltung - Die neue Freiheit auf dem Friedhof"
In der Begründung des Verwaltungsgerichtshofes heißt es unter anderem: "Aus den von den Klägern dargelegten Gründen bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils." Somit tritt das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart in Kraft. Aus Sicht der Schotts und ihrer Rechtsanwälte scheint die Zeit (noch) nicht reif zu sein, das Grabgestaltungsrecht gerichtlich zu reformieren. Die Gemeinde Wallhausen hat den Eltern durch ihren Rechtsanwalt mitgeteilt, dass die Beseitigungsverfügung besteht und das Grabmal bis zum 04.11.2024 beseitigt werden muss. Falls dem nicht nachgekommen wird, droht die Gemeinde Wallhausen eine Firma zu beauftragen, die auf Kosten der Hinterbliebenen das Grabmal beseitigt. Die Eltern haben einen Steinmetzbetrieb beauftragt, die amtliche Beseitigungsverfügung auszuführen. Die Durchführung der Beseitigung werden die Hinterbliebenen, Freunde, Nachbarn und Interessierte aufmerksam verfolgen. Der Vater Hartmut Schott wird eine kurze Ansprache halten.
Zum Hintergrund: Das Grabmal muss beseitigt werden, weil es aus der Sicht des Gemeinderats Wallhausen gegen die "Würde des Ortes" verstößt und Friedhofsbesucher in ihrem "Totengedenken" stört. Aus Sicht von Aeternitas stellt sich jedoch - wieder einmal - Frage, warum die Freiheit bei der Grabgestaltung unnötig eingeschränkt werden sollte. Die zuständige Friedhofsverwaltung und die entscheidenden Gerichte berufen sich hier auf Pietätsvorstellungen, die längst überholt und schon lange nicht mehr zeitgemäß sind - und ein individuelles Gedenken auf dem Friedhof verhindern.
Weitere Informationen zu dem Fall finden Sie auch auf der Website https://www.friedhof-kultur.de.