Zweite Leichenschau nun auch in Bayern

Geänderte Bestattungsverordnung tritt in Kraft

Justitia-Statue mit verbundenen Augen und Waage in der Hand

Ab dem 1. April 2025 ist auch in Bayern eine zweite Leichenschau vor der Einäscherung verpflichtend - wie bereits in allen anderen Bundesländern. Die zweite Leichenschau erfolgt in dem Krematorium der Einäscherung. Zuständig für die zweite Leichenschau ist das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das betreffende Krematorium seinen Sitz hat (§ 17 Abs. 4 BestVO).

Bereits im November 2019 im Rahmen der Änderung der bayerischen Bestattungsverordnung beschlossen sollte die zweite Leichenschau ursprünglich ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend sein. Ihre Einführung war jedoch aus organisatorischen Gründen mehrfach verschoben worden.

Die zweite Leichenschau wird insbesondere deshalb durchgeführt, um mögliche Tötungsdelikte auszuschließen, die nach einer Einäscherung nicht mehr nachgewiesen werden könnten.

Hier die aktuelle Fassung der bayerischen Bestattungsverordnung