Umbettung von Urnen in Rheinland-Pfalz leichter möglich
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts greift veränderte Rechtslage auf

In einem Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz klargestellt, dass für die Umbettung einer Urne nach Ablauf der Mindestruhezeit kein wichtiger Grund mehr vorliegen muss.
Königswinter, 15.01.2026 – In Rheinland-Pfalz ist die Umbettung von Urnen deutlich vereinfacht worden – zumindest nach Ablauf der Mindestruhezeit. Der dafür notwendige wichtige Grund als Voraussetzung entfällt hier mit der Ende September 2025 in Kraft getretenen Neufassung des Bestattungsgesetzes. Zudem wurde die Mindestruhezeit von 15 auf 5 Jahre verkürzt. Das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz hat dies in einem Rechtsstreit bestätigt, in dem eine Klägerin die Genehmigung zur Umbettung der Urne mit der Asche ihres 2014 verstorbenen Vaters gerichtlich erzwingen wollte (Beschluss vom 02.10.2025, Az. 7 A 10791/25.OVG). Die Friedhofsverwaltung und das vorinstanzlich zuständige Verwaltungsgericht hielten zuvor eine Genehmigung mangels Vorliegens eines wichtigen Grundes für nicht zulässig, weil zum damaligen Zeitpunkt noch das alte Bestattungsgesetz maßgeblich war.
Urnenumbettungen werden bisher in allen Bundesländern nur selten erlaubt, die Wahrung der Totenruhe gilt meist als Hinderungsgrund. Selbst nach Ablauf der Ruhezeit muss für eine Genehmigung in der Regel ein sogenannter wichtiger Grund vorliegen. Angenommen wird dies zum Beispiel, wenn im Nachhinein bekannt wird, dass Verstorbene einen anderen Beisetzungsort bevorzugt haben und in einem solchen Fall die Umbettung ihrer Urne gewünscht hätten. In der Regel nicht als wichtiger Grund anerkannt wird, wenn Angehörige die Umbettung beantragen, weil sie an einem anderen Ort das Grab leichter besuchen und der Verstorbenen gedenken können.
Aeternitas e.V., die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, begrüßt die entsprechende Gesetzesänderung und die Klarstellung durch das OVG. Schon lange fordert der Verein, Umbettungen von Urnen generell zu erleichtern, insbesondere um in einer zunehmend mobilen Gesellschaft Grabbesuche und das Totengedenken zu erleichtern.
Anzahl Zeichen (inklusive Leerzeichen): 2.053
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Alexander Helbach, Aeternitas e.V. – Verbraucherinitiative Bestattungskultur
Dollendorfer Straße 72, 53639 Königswinter
Telefon: 0 22 44 / 92 53 85, Fax: 0 22 44 / 92 53 88
E-Mail: alexander.helbach(at)aeternitas.de
Internet: www.aeternitas.de
Facebook: www.facebook.com/VerbraucherinitiativeBestattungskultur
Bluesky: @aeternitas-ev.bsky.social
Texte und Bilder in digitaler Form erhalten Sie im Bereich "Presse" unter www.aeternitas.de. Über ein Belegexemplar bei Abdruck würden wir uns freuen.