Mensch-Tier-Gräber

Seit wenigen Jahren bieten einige Friedhöfe gemeinsame Gräber für Menschen und die Asche von Tieren an. Aeternitas begrüßt dieses Angebot als belebendes Element der Weiterentwicklung der Bestattungskultur und als Chance für die Friedhöfe, ihre Angebotsvielfalt weiter zu vergrößern.

Viele Tierhalter wünschen sich, über den Tod hinaus die enge Verbundenheit zum Tier auf recht zu erhalten. Tierfriedhöfe und Tierkrematorien gibt es in Deutschland bereits in großer Zahl. Relativ neu ist die ausdrücklich erlaubte Möglichkeit der Beisetzung von Mensch und Tier in einem gemeinsamen Grab. Nachdem im Jahr 2015 auf zwei Friedhöfen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal solche Gräber für die Asche verstorbener Menschen und Tiere eingerichtet worden sind, haben verschiedene Friedhöfe – auch in anderen Bundesländern – nachgezogen. Weitere Friedhofsträger planen ähnliche Angebote.

Bestattungskultur entwickelt sich als Abbild gesellschaftlichen Wandels stets weiter und verändert sich. Grundsätzlich sieht Aeternitas die Vergrößerung der Angebotsvielfalt im Bestattungswesen deshalb positiv. Jeder soll so trauern und Abschied nehmen bzw. auch bestattet werden können, wie es am ehesten seinen Wünschen entspricht – das gilt auch für Menschen, die eine besonders enge Verbindung zu ihrem Haustier auszeichnet.

Für Friedhöfe, die häufig mit sinkenden Einnahmen sowie hohen Kosten für nicht mehr benötigte Flächen kämpfen, sieht Aeternitas Mensch-Tier-Gräber als Chance. Es könnten neue Gebühreneinnahmen generiert werden. Darüber hinaus liegt hier ein Konzept vor, um freie Friedhofsflächen sinnvoll zu nutzen. Das ohnehin breitgefächerte Angebot der Friedhöfe wird um ein weiteres Element reicher, was die Position im Konkurrenzkampf mit Angeboten außerhalb der klassischen Friedhöfe stärkt.

Die Meinung der deutschen Bevölkerung zum Thema ist gespalten. Laut einer von Aeternitas in Auftrag gegebenen repräsentativen Emnid-Umfrage aus dem Jahr 2016 befürwortet knapp die Hälfte (49 Prozent) der Befragten gemeinsame Gräber für Tiere und Menschen. Die andere Hälfte (48 Prozent) hält nichts davon. Jüngere Menschen gehören dabei mehrheitlich zu den Befürwortern, bei Älteren ab 60 Jahren ist die Ablehnung dagegen stärker ausgeprägt.

Bestehende Vorbehalte von Teilen der Bevölkerung sollten nach Meinung von Aeternitas nicht außer Acht gelassen werden. So ist es zu empfehlen, Mensch-Tier-Gräber stets auf eigenen Friedhofsbereichen anzulegen, die räumlich von den anderen getrennt wahrgenommen werden. Niemandem soll zugemutet werden, dass im Grab neben ihm ein Tier bestattet wird, ohne dass er zuvor damit rechnen musste.

Von Beginn an gab es Diskussionen um die Zulässigkeit der Mensch-Tier-Gräber. Rechtlich ist die Zubestattung einer Tierasche zu einem menschlichen Leichnam oder dessen Totenasche als Grabbeigabe zu betrachten und nicht als eine Bestattung im Rechtssinne. Diese Grabbeigabe ist zulässig. Hilfreich wäre es nach Ansicht von Aeternitas allerdings, wenn dies in den jeweiligen Landesbestattungsgesetzen explizit klargestellt werden würde. Auch sollte es anders als bei den bisher bekannten Modellen möglich sein, ein entsprechendes Grab zu Lebzeiten zu erwerben und darin bereits die Asche des verstorbenen Tieres beizusetzen. So müsste die Asche nicht bis zum Tod des Tierhalters aufbewahrt werden.

Aeternitas e.V., November 2018