Laut Friedhofssatzung vom 30.04.2024 dürfen Heimtieraschen in speziellen Urnenwahlgräbern mit beigesetzt werden.
Weitere Informationen:
Friedhofsverwaltung Köthen Maxdorfstr Straße 52 06366 Köthen
Nach einem Bericht der Rheinischen Post vom 2. März 2026, werden In Grebenbroich nun auch Mensch-Tier-Grabstätten angeboten:
Grünes Licht für Mensch-Tier-Bestattungen
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Mit der seit Anfang 2019 gültigen Friedhofssatzung bietet die Stadt Moers Wahlgrabstätten für Urnen für die Bestattung von Mensch und Tier (Nutzungsdauer von 25 Jahren) an.
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Auszug aus Friedhofssatzung der Stadt Duisburg (§ 15):
Wahlgrabstätten für die Beisetzung von Mensch und Tier werden in besonders ausgewiesenen Bereichen angelegt. In ihnen können pro Grabstelle bis
Auszug aus der Friedhofsordnung (Stand Oktober 2019), § 8b (Eingeäscherte Tiere als Grabbeigabe):
Wahlgrabstätten für die Bestattung von Mensch und Tier sind Grabstätten, die sich in einer gesondert
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