Mit der Ende 2018 überarbeiteten Friedhofssatzung sieht die Stadt Schönebeck (Elbe) Mensch-Tier-Gräber auf dem städtischen Ostfriedhof vor. In den Wahlgrabstätten für Mensch-Tier-Bestattungen ist das
Auszug aus der Friedhofsatzung von Viersen (§ 30):
Heimtiere dürfen in kremierter Form einem bestatteten Verstorbenen als Grabbeigabe in derselben Grabstätte beigegeben werden. Dies gilt nicht für
Sankt Augustin, Städtische Friedhöfe
Auszug aus der Friedhofsordnung (Stand 2022), § 9a (Eingeäscherte Heimtiere als Grabbeigabe):
(1) Heimtiere dürfen in eingeäscherter Form einem bestatteten
Unter einer Umbettung versteht man die Verlagerung der Überreste von bestatteten Verstorbenen (Leichname wie Totenasche) an einen anderen Beisetzungsort.
Die Umbettung besteht damit aus zwei Akten:
Auszug aus der örtlichen Friedhofssatzung:
§ 15b Mensch-Tier-Grabstätten (1) Mensch–Tier–Grabstätten sind Wahlgrabstätten in besonderer Lage. Auf diesen Grabstätten können gemeinsam Human– und
Aeternitas e.V., die gemeinnützige, bundesweit tätige Verbraucherinitiative Bestattungskultur, informiert und berät in allen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten rund um
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