Sind mehrere Geschwister gleichrangig dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen, und erfüllen alle die Voraussetzungen, um Leistungen zu erhalten, bekommen grundsätzlich alle einzeln nur den
Ja, sämtliches Nachlassvermögen ist von den Angehörigen einzusetzen. Nur wenn und soweit das Nachlassvermögen nicht für eine einfache Bestattung ausreicht, kommt die Kostenerstattung nach § 74 SGB
Nein, es ist grundsätzlich in jedem Einzelfall zu prüfen, ob lediglich die erforderlichen Kosten für eine einfache Bestattung angefallen sind. Dann sind diese Kosten auch über eine Pauschale hinaus
Ja, die Bestattungsart ist frei wählbar. Hinterbliebene dürfen auf keinen Fall gegen ihren bzw. den Willen des Verstorbenen zum Beispiel zu einer Feuerbestattung oder gar einer anonymen Bestattung
Ortsüblich sind solche Bestattungsleistungen, die von den Angehörigen anderer Verstorbener mittleren bis unteren Einkommens überwiegend am Ort der Bestattung in Anspruch genommen werden.
Mit der Kostentragunspflicht ist im Zusammenhang mit der Bestattung die Bestattungskostentragungspflicht gemeint, d.h. die letztendliche Verpflichtung, die Bestattungskosten zu tragen, ohne dass man
Bei der Körperspende wird der Leichnam Verstorbener der Wissenschaft für die medizinische Aus- und Weiterbildung sowie die Forschung zur Verfügung gestellt. Die Spender helfen so unter anderem,
Die Rolle der Friedhofssatzung
Die Gesetzgebungskompetenz für das Friedhofs- und Bestattungswesen liegt, weil es im Grundgesetz nicht als Bundeskompetenz genannt ist, bei den Ländern (Art. 70 GG).
Die Verpflichtung zur Verwendung eines Sarges ist in einigen Landesbestattungsgesetzen ausdrücklich festgeschrieben, in anderen wird sie stillschweigend vorausgesetzt. Insbesondere aufgrund der
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