Aufsatz in juristischer Fachzeitschrift stellt Friedhofszwang infrage

Verfassungsrechtliche Grenzen für rechtliche Vorgaben für die Bestattung

Justitia-Statue mit verbundenen Augen und Waage in der Hand

Die "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" (Ausgabe 6/2025) hat einen Aufsatz von Prof. Dr. Dagmar Felix, der Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Universität Hamburg, mit dem Titel "Letzte Ruhe Kaminsims? Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen rechtlicher Vorgaben für die Bestattung"* veröffentlicht. Darin kommt die Autorin zu dem Schluss, dass Lockerungen in Bezug auf den Friedhofszwang letztendlich verfassungsrechtlich geboten seien.

Zur Frage, wie mit der Totenasche zu verfahren ist, hält sie in ihrem Fazit unter anderem fest, dass "allein der Wille des Verstorbenen" maßgeblich sein solle. So geben es auch zahlreiche Bestattungsgesetze vor - mit der Einschränkung des Friedhofszwangs. Bei dieser Entscheidung sei jedoch niemand rechtlich verpflichtet, "auf das 'Empfinden der Allgemeinheit', die 'Grundsätze der Pietät' oder die Gefühle der Angehörigen Rücksicht zu nehmen". Es sei darüber hinaus das Recht jedes Einzelnen, auf eine dauerhaft zugängliche Grabstelle zu verzichten, und selbst zu entscheiden, wie später (und ob) an einen erinnert werde. Diese Entscheidung sei nicht Sache der Angehörigen.

Letztendlich könne zudem jeder, der im Rahmen bisher üblicher Formen beigesetzt werden wolle (in der Urne auf dem Friedhof), diesen Wunsch auch weiterhin umsetzen. Es bestehe jedoch "kein hinreichender Grund, die Grundrechte derjenigen, die etwas anderes wollen, zu beschränken". 

Nachlesen können Sie den vollständigen Aufsatz auf der Website der Fachzeitschrift.

Felix, Dagmar (2025). Letzte Ruhe Kaminsims? Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen rechtlicher Vorgaben für die Bestattung. Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, (2025), 1-10https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider175/default-document-library/nvwz-online-aufsatz_06_2025.pdf?sfvrsn=acfbf3c9_1