Fester Ort der Trauer einer großen Mehrheit nicht wichtig

Lockerungen der Sargpflicht werden überwiegend begrüßt

Grabschmuck aus Engel, Herz mit Aufschrift und Blumen

Ein bestimmter Trauerort und insbesondere das Grab auf einem Friedhof haben für viele Menschen offenbar an Bedeutung verloren. Lockerungen der Sargpflicht bei Bestattungen werden zudem überwiegend positiv eingeordnet. Beides ergibt sich aus einer Forsa-Umfrage im Auftrag von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur.

Die Frage, ob sie für ihre Trauer um Verstorbene und das Gedenken an diese einen bestimmten Ort bräuchten, beantworten 64 Prozent der Befragten mit nein. 21 Prozent benötigen einen solchen festen Ort, der aber nicht auf dem Friedhof sein muss. Nur 11 Prozent geben an, dass sie dazu ein Grab auf dem Friedhof bräuchten. Der Aeternitas-Vorsitzende Christoph Keldenich weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass vielen Menschen unter Umständen nicht mehr bewusst ist, wie hilfreich ein Grab auf dem Friedhof für die Trauer sein kann. "Das mag auch daran liegen, dass ihnen die häufig guten Angebote der Friedhöfe nicht bekannt sind", ergänzt er. Darüber hinaus zeigt sich hier allerdings zudem der tiefgreifende Wandel der Bestattungskultur, der einhergeht mit der Auflösung traditioneller Rituale und Familienstrukturen.

Gefragt wurde des Weiteren nach der Einstellung zur Sargpflicht. 76 Prozent sind für Ausnahmen, 14 Prozent geben an, dass die Verwendung eines Sarges bei der Bestattung immer vorgeschrieben sein sollte – der Rest machte keine Angaben. Bei der Frage, aus welchen Gründen es Ausnahmen geben sollte (Mehrfachnennungen waren hier möglich) war die Zustimmung beim ausdrücklichen Wunsch der Verstorbenen selbst mit 63 Prozent am größten. Bei religiösen bzw. weltanschaulichen Gründen waren es 47 Prozent und beim ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen 35 Prozent.

Derzeit sind Sachsen und Sachsen-Anhalt die letzten Bundesländer, die eine ausnahmslose Sargpflicht bei der Bestattung vorschreiben. Alle anderen Bundesländer sehen Ausnahmen insbesondere aus religiösen Gründen vor, manche haben die Sargpflicht ganz abgeschafft: Ob auf dem Friedhof vor Ort tatsächlich eine sarglose Bestattung möglich ist, hängt allerdings von den jeweiligen Friedhofssatzungen ab – in der Praxis ist dies eher selten vorgesehen. In allen Bundesländern weiterhin vorgeschrieben ist ein Sarg beim Transport Verstorbener. Auch verlangen Krematorien aus technischen Gründen die Verwendung eines Sarges.

Für die vorliegende Studie hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Sommer 2025 im Auftrag von Aeternitas im Rahmen einer repräsentativen Zufallsauswahl 1.002 Menschen ab 18 Jahren befragt. Sämtliche Ergebnisse der aktuellen Befragung finden sich, auch grafisch aufbereitet, auf der Website von Aeternitas.